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Bußgeld, Punkte, Probezeit

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Rommel007q
07.05.2014, 21:57 Uhr

Ich habe letzte Woche Mist gebaut

Also ich 18 Jahre noch in der Probezeit habe am 3 .5 mit nen paar Leuten Macke gespielt mit Handbremse gespielt das Problem wa das da ein Dorf Bulle war der sich die Kennzeichen auf geschrieben hat . Zum Abend dann hat er mein Kumpel angrufen das wir die Straßen gegen sollen und da wurde mir gesagt das ich ne 2 Anzeigen wegen die gleiche Straftat kriegen soll !!
Jetzt meine Frage was kann mir da passieren

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Shepard27
07.05.2014, 22:23 Uhr

zu: Ich habe letzte Woche Mist gebaut

Moin moin,

ich muss mal ganz doof fragen, was habt ihr denn mit der Handbremse gemacht? Verursacht das Lärm??Ich kenne mich da nicht aus...
Wer hat dir denn gesagt,dass ihr angezeigt werdet und weswegen?

LG,shepard

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Peg
08.05.2014, 07:09 Uhr

zu: Ich habe letzte Woche Mist gebaut

Mal davon abgesehen, dass ich aus diesem Satz
»da wurde mir gesagt das ich ne 2 Anzeigen wegen die gleiche Straftat kriegen soll !!«
nicht schlau werde (bitte um Erklärung), handelt es sich bei der von dir beschriebenen Aktion sicherlich nicht um eine Straftat, sondern um eine Ordnungswidrigkeit.

Schaue dich hier einmal um:
http://www.bussgeldkatalog.org/umweltschutz-sauber
keit
/
und suche dir das Passende heraus. ;o)
Wenn ihr nichts Gefährdendes auf der Straße gelassen habt, kommst du auf jeden Fall ohne Punkte (und somit ohne Probezeitmaßnahmen!) davon.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Ferre
08.05.2014, 12:06 Uhr

zu: Ich habe letzte Woche Mist gebaut

Hmmm, "macke gespielt" meinst getriffet oder wie?

Ciao

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Kochi
13.11.2014, 12:23 Uhr

zu: Ich habe letzte Woche Mist gebaut

ich versteh nur bahnhof...

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.34-002 / 3 Fehlerpunkte

Sie haben ein geparktes Fahrzeug beschädigt. Trotz angemessener Wartezeit ist der Geschädigte nicht erschienen. Was müssen Sie tun?

Sie dürfen den Unfallort ohne Weiteres verlassen

Ihren Namen und Ihre Anschrift am beschädigten Fahrzeug hinterlassen und den Unfall unverzüglich der Polizei melden

Es genügt, Ihren Namen und Ihre Anschrift einem unbeteiligten Zeugen zu geben

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-015 / 3 Fehlerpunkte

Was ist bei diesem Verkehrszeichen erlaubt?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-015

Das Parken, wenn eine Parkscheibe benutzt wird

Das Halten zum Be- oder Entladen sowie zum Ein- oder Aussteigen

Das Halten bis zu 3 Minuten

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-106-B / 3 Fehlerpunkte

Wie müssen Sie sich verhalten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-106-B

Weiterfahren, solange nicht mehr als zwei Fußgänger die Fahrbahn überqueren wollen

Anhalten, um den Fußgängern das Überqueren der Fahrbahn zu ermöglichen

Weiterfahren, weil die Fußgänger noch auf dem Gehweg sind