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Bußgeld, Punkte, Probezeit

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern schuster
07.12.2012, 18:00 Uhr

Vorfahrt/ dumme Situation

Hey,

heute passend zum Wintereinbruch hätte ich schier einen Unfall verursacht... Folgende Situation ich will aus unserem Firmengelände auf die Straße nach rechts fahren. Schaute natürlich Vorschriftsmäßig links und jetzt kommt das Dumme dort stand ein LKW und versperrte die Sicht. Also bin ich langsam nach rechts gefahren und wollte auf die Straße einbiegen und zack war in diesem moment ein anderer Verkehrsteilnehmer am Vorbeifahren von dem LKW... Ich bremste und er auch... passiert ist Gott sei Dank nichts. Nun meine Frage wie sieht es in solch einem Fall aus fall der andere Verkehrsteilnehmer mich Anzeigen würde... Was würde mich erwarte und wie wird das mit der Sichtbehinderung durch den Lkw beurteilt.. Und wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit das da was kommt?

Weiter ging die Situation wie folgt, wir beide hielten ... beide zögerten mit dem fahren bis ich den Entschluss gefasst habe vollens abzubiegen, um die Fahrbahn zu räumen und rechts zu halten um mich zu entschuldigen. Naja aber er fuhr einfach an mir vorbei.

Wie würdet ihr diese Situatio beurteilen

Mit freundlichen Grüßen

Schuster

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Peg
10.12.2012, 08:25 Uhr

zu: Vorfahrt/ dumme Situation

Wenn du keine Sicht auf die Fahrbahn hast, darfst du nicht fahren.
Wenn auch unbequem, so hast du einen Einweiser aufzutreiben, oder musst stehen bleiben, bis dein Sichthindernis verschwand.
Sonst trägst du die Alleinschuld, wenn`s knallt.
Das unter der Voraussetzung, dass der LKW nicht verkehrswidrig dort parkte.
Doch selbst wenn der dir durch gesetzeswidriges Parken die Sicht versperrte (und er deshalb evtl. eine Teilschuld zugesprochen bekäme), hilft dir das wenig:
So ein herein flitzendes Fahrzeug in die Fahrertür, lässt es mind. sehr weh tun. :o(
Sei dankbar dafür, dass es so harmlos abging.
Hätte sich der, der wegen dir in die Eisen steigen musste, heftigst geärgert gefühlt, hättest du mit einer Anzeige rechnen müssen -auch, wenn es nicht knallte.
Da nun aber schon ein paar Tage vergingen sind, ist es sehr unwahrscheinlich, dass er das tat. Mittlerweile hättest du davon schon gehört.
Für dich also ein doppelter Grund, ein "Danke schön" gen Himmel zu schicken.:o)

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-116 / 3 Fehlerpunkte

Wie hoch muss die durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit eines Kraftfahrzeugs mindestens sein, wenn man diese Straße benutzen will?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-116

61 km/h

51 km/h

81 km/h

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-144 / 3 Fehlerpunkte

Wie haben Sie sich bei dieser Verkehrszeichenkombination zu verhalten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-144

Beim Einfahren in den Kreisverkehr ist Vorfahrt zu gewähren

Das Einfahren nach links ist vorgeschrieben

Das Verlassen des Kreises muss durch Blinken nach rechts angezeigt werden

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.06-101 / 3 Fehlerpunkte

Sie wollen einen Radfahrer überholen. Reichen dabei 50 cm Seitenabstand aus?

Ja, solange Sie nicht schneller als 40 km/h fahren

Ja, wenn Sie vorher Warnzeichen gegeben haben

Nein, weil der Radfahrer plötzlich ausschwenken könnte