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Bußgeld, Punkte, Probezeit

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Erdbeere20
07.12.2012, 10:03 Uhr

Ende der Probezeit

Hallo Leute,
Ich habe da mal eine frage bezüglich der Probezeit beim Autofahren.
Ich wurde am 03.12 geblitzt und ich glaube, dass es mehr als 21km/h waren und es somit einen Punkt gibt! Konsequenzen sind mir klar! Ich bin meiner Meinung nach noch in der Probezeit bis zum 16.12.Nun hat mir ein Kumpel erzählt, dass auf dem Führerschein zwei Daten steht, einmal das Austellungsdatum (vorne auf dem Führerschein unter der Nummer 4a) und das Erstellungsdatum (hinten unter der Nummer 14.(10)). Er sagte mir das das Austellungsdatum zählt und somit wäre ich schon aus der Probezeit, denn da steht der 29.11. Bei ihm wäre das wohl auch so gewesen! Und er noch das das erteilungsdatum hinten auf dem Führerschein ja auch mit der Hand geschrieben ist und man es ja auch weg wischen könnte und bei ihm auch schon gar nicht mehr sichtbar sei! Nun habe ich im Internet geguckt, aber es hat mir nicht weiter geholfen, da beide Daten als "richtig" genannt wurden! Und woher weiß die Behörde, wurde in hh geblitzt und wohne in Schleswig Holstein, wann das Erstellungsdatum rein geschrieben worde, da es ja nur mit der Hand rein geschrieben worden ist?!
Könnte ihr mir vielleicht weiter helfen? Vielen dank im voraus!!

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Peg
07.12.2012, 15:23 Uhr

zu: Ende der Probezeit

Das Erteilungsdatum der FE ist das Ausschlag gebende.
Also entweder das der bestandenen praktischen Prüfung, oder (wenn die vor dem Erreichen des ges. Mindestalter war) mit dem des Überreichen des Führerscheines.
Und natürlich ist dieses Datum beim StVA vermerkt.
Wann der Führerschein gedruckt wurde, interessiert keinen Menschen -auch wenn es aufgedruckt ist.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
07.12.2012, 15:23 Uhr

zu: Ende der Probezeit

Die Probezeit beginnt mit der Erteilung der Fahrerlaubnis und das ist das Datum, an dem der Führerschein ausgehändigt wird - also jenes, das man unter Nr. 14. (10.) findet. Das andere Datum ist jenes, an dem der Führerschein hergestellt wurde. Dieses hat in dem Fall keine Relevanz.

Du warst also am 03.12. leider noch in der Probezeit.

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-114 / 3 Fehlerpunkte

Wie verhalten Sie sich bei diesem Verkehrszeichen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-114

Vor Erreichen der Verengung immer anhalten

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.23-005 / 3 Fehlerpunkte

Unter welchen Bedingungen ist Telefonieren für den Fahrer während der Fahrt unzulässig?

Wenn die sichere Führung des Fahrzeugs nicht mehr gewährleistet ist

Wenn das Mobiltelefon oder der Hörer des Autotelefons aufgenommen werden muss

Wenn das Mobiltelefon oder der Hörer des Autotelefons in der Hand gehalten werden muss

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.12-111 / 3 Fehlerpunkte

Sie wollen innerorts vor einem Andreaskreuz parken. Welche Entfernung müssen Sie mindestens einhalten?

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