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Bußgeld, Punkte, Probezeit

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern mauselle89
09.12.2008, 18:15 Uhr

Ersatz Führerschein nach Führerscheinentzug

Hallo alle zusammen,
ich habe da ein Problem und zwar, habe ich letztes Jahr im Dezember einen Unfall gebaut (ein ganz kleiner nur) und deswegen hätte ich ein Aufbauseminar machen sollen. Leider habe ich das aber nicht fristgerecht geschafft und ein (netter) Mann vom Amt hat meinen FS abgeholt. Ich musste ihn drei Monate abgeben und nun habe ich erfahren, dass ich ihn neu beantragen muss und das nochmal etwa 4-6 Wochen dauert. Jetzt sind die drei Monate allerdings rum und ich wollte wissen ob ich, wenn ich den FS beantrage vll. eine Chance habe einen vorläufigen FS zu bekommen, da ich mein Auto eigentlich dringend brauche. Ich hoffe ich bekomme schnell Antwort. Mfg mauselle89

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Drummer
10.12.2008, 08:36 Uhr

zu: Ersatz Führerschein nach Führerscheinentzug

Hmm...
War das jetzt ein Führerscheinentzug (Fahrverbot), oder wurde Dir die Fahrerlaubnis entzogen?
Normalerweise dauert ein Fahrverbot 1-3 Monate und dann wird der Führerschein natürlich nicht vernichtet, sondern beim Amt aufbewahrt! Daraus resultiert, daß man nach dem Fahrverbot seinen Führerschein einfach wieder zurück bekommt! So kenne ich das!
Ich würde mich, bzw. das Amt jetzt fragen, wo denn mein Führerschein hingekommen ist?
Und wenn das Fahrverbot schon abgelaufen ist, also abgegolten ist, würde ich auf jeden Fall einen vorläufigen beantragen.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern to
10.12.2008, 09:29 Uhr

zu: Ersatz Führerschein nach Führerscheinentzug

Eine Neuerteilung nach vorangegangenem Entzug ist nur dann möglich, wenn das Aufbauseminar besucht wurde. Ohne die Teilnahmebescheinigung kannst Du Dir den Weg zum Amt sparen.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
10.12.2008, 12:47 Uhr

zu: Ersatz Führerschein nach Führerscheinentzug

@Drummer: Bei nicht fristgerechter Teilnahme am Aufbauseminar in der Probezeit wird die FE entzogen und eine Sperrfrist von (idR) drei Monaten angeordnet.

Der findige Kandidat beantragt die FE gleich bei der Abgabe, da Neuantrag bereits drei Monate vor Ende der Sperrfrist möglich ist.

@Mauselle: Du bist im Moment nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis, Dir wird eine völlig neue FE erteilt.
Die vorläufige Erteilung iVm einem provisorischen Führerschein ist nicht möglich.

Das Aufbauseminar hast Du inzwischen gemacht?

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.19-103 / 3 Fehlerpunkte

Welche Bedeutung hat ein Andreaskreuz mit rotem Blinklicht in Form eines Pfeiles nach rechts?

Rechtsabbieger müssen warten

Das rote Blinklicht hat nur Bedeutung für Schienenfahrzeuge

Für geradeaus Fahrende ist das Blinklicht ohne Bedeutung

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.12-106 / 3 Fehlerpunkte

Wo dürfen Sie in Fahrtrichtung links parken?

Wo rechts das Parken verboten ist

Wo Schienen auf der rechten Seite verlegt sind

In Einbahnstraßen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-106-B / 3 Fehlerpunkte

Wie müssen Sie sich verhalten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-106-B

Weiterfahren, solange nicht mehr als zwei Fußgänger die Fahrbahn überqueren wollen

Weiterfahren, weil die Fußgänger noch auf dem Gehweg sind

Anhalten, um den Fußgängern das Überqueren der Fahrbahn zu ermöglichen