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Bußgeld, Punkte, Probezeit

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern eXos
06.02.2008, 18:15 Uhr

Fahrradfahrer angefahren

Wollte neulich in eine Strße abbiegen und habe ein Radfahrer angefahren. Habe also die vorfahrt genommen.
Bin noch auf der Proberzeit habe noch 3 monte, hatte bis dahin keine Strafe keine Punkte nichts.
Was wird wohl passieren ?

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06.02.2008, 23:08 Uhr

zu: Fahrradfahrer angefahren

War die Polizei denn vor Ort?
Wie geht es denn der Radfahrerin?

Ungeachtet einer möglichen Bestrafung wegen einer fahrlässigen KV und ungeachtet der zivilrechtlichen Folgen des Unfalls wird ein Vorfahrtsverstoß in solchem Fall mit einem gebührenpflichtigen Bußgeld i.H.v. 50 Euro und 3 Punkten geahndet.

Dabei handelt es sich um einen A- Verstoß. Daher wird die Probezeit auf 4 Jahre verlängert werden, ein Aufbauseminar wird angeordnet werden.

mfG
Durban

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06.02.2008, 23:17 Uhr

zu: Fahrradfahrer angefahren

Polizei war vor Ort hat alles aufgeschrieben.
Der Radfahrer hatte ne Beule und die Hand war bischen aufgeschürft.
Kann man kein Anwalt einsetzen damit man keine 4 Jahre Probezeit bekommt.

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06.02.2008, 23:58 Uhr

zu: Fahrradfahrer angefahren

Die Probezeitmaßnahmen sind nicht die Strafe für den Verstoß, sie sind zwingende Konsequenz, wenn der Verstoß rechtskräftig geworden ist.
Die einzige Möglichkeit also, die Probezeitmaßnahmen zu umgehen, ist also, die Rechtskraft des Versoßtes zu verhindern, d.h. den gesamten Verstoß wirksam abzustreiten.

Ein Absehen von den Probezeitmaßnahmen bei Rechtskraft des Verstoßes ist nicht möglich.

Nur wenn Du eine Idee hast, den Vorwurf des Vorfahrtsverstoßes abzustreiten, wäre es die Überlegung wert, einen Anwalt einzuschalten.
Sollte der Verstoß aber unausweichlich zutreffend sein, so wird es zu den 50 Euro und 3 Punkten kommen, und dazu zu den Probezeitmaßnahmen, da kann auch ein Anwalt nichts machen.

Im Übrigen wäre der Anwalt vermutlich weitaus teurer als die Strafe und das Aufbauseminar zusammen.

Was Du jetzt noch rausholen kannst, ist versuchen zu verhindern, daß die Geschädigte einen Strafantrag bezüglich der fahrlässigen KV stellt; eine solche Bestrafung könnte die Sache deutlich verteuern.
Bei solchen geringen Verletzungen kann die Geschädigte selbst entscheiden, ob sie die KV verfolgen lässt. Also: Ab zum Blumenladen, großen Strauß kaufen und morgen mit einem ganz schlechten Gewissen bei Ihr klingeln.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Drummer
08.02.2008, 08:33 Uhr

zu: Fahrradfahrer angefahren

Daß muß man sich mal auf der Zunge zergehen lassen!

Da fährt jemand einen anderen Menschen an und der macht sich Gedanken über seine Probezeit!

UNGLAUBLICH!

Wie abgebrüht muß man eigentlich sein?

Ich wäre doch NUR froh, daß ihm/ihr nichts schlimmeres passiert ist!

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern ray122
08.02.2008, 14:22 Uhr

zu: Fahrradfahrer angefahren

Und trotzdem hättest Schiss um dich selbst bzw. deinen Führerschein... natürlich macht man sich Gedanken um die andere Person, aber es ist ja nicht allzu viel passiert - wie er geschildert hat. Brauchst nicht verzählen, dass du dir noch jahrelang Gedanken über die Person mit der Schürfwunde und Beule machen würdest.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
08.02.2008, 20:14 Uhr

zu: Fahrradfahrer angefahren

Volle Zustimmung ray.

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.01-101 / 3 Fehlerpunkte

Sie fahren innerorts hinter einem Fahrzeug mit ortsfremden Kennzeichen. Was könnte geschehen?

Der Vorausfahrende

- betätigt den Blinker vor dem Abbiegen zu spät

- bremst unerwartet

- hält unerwartet an, um nach dem Weg zu fragen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.11-001 / 3 Fehlerpunkte

In welchen Fällen dürfen Sie in eine Kreuzung nicht einfahren, obwohl Sie Vorfahrt haben?

Wenn Sie

- ein Fahrzeug mit Blaulicht und Einsatzhorn behindern würden

- auf der Kreuzung warten müssten, weil der Verkehr stockt

- als Linksabbieger lediglich wegen des Gegenverkehrs auf der Kreuzung warten müssten

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-130 / 3 Fehlerpunkte

Worauf weist dieses Verkehrszeichen hin?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-130

Auf einen Bahnübergang in etwa 160 m Entfernung

Auf einen Bahnübergang in etwa 80 m Entfernung

Auf einen Bahnübergang in etwa 240 m Entfernung