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Bußgeld, Punkte, Probezeit

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Silas
18.01.2008, 19:09 Uhr

Probezeit?!

Also mein Anliegen ist, dass ich ein Bußgeldbescheid bekommen hab vor 2 Wochen in Höhe von 80 € und 3 Punkte, wegen überholens ohne Übersicht ( kein Überholverbot ) mit dem Motorrad (Klasse A beschränkt). Bis jetzt ist noch kein Brief gekommen mit dem Antrag zum Aufbauseminar, welches aber wahrscheinlich dann kommen wird bei 3 Punkten.
Meine Frage ist jetzt, ob sich die Probezeit beim Motorrad, beim Auto oder bei beidem um 4 Jahre erhöht wird. Und vielleicht noch ob man sich die Fahrschule dann selber suchen muss zum Aufbauseminar?

gruss Silas

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Crashkid
18.01.2008, 19:29 Uhr

zu: Probezeit?!

Probezeit verlängert sich für Auto und Motorrad. Das hat allerdings keine Auswirkungen auf Ab, daraus wird trotzdem nach Ablauf der 2 Jahre Au.

Die Fahrschule für dein Aufbauseminar musst du selber suchen. Das hat den Vorteil, dass du dir die günstigste aussuchen kannst. Da gibt es erhebliche Preisunterschiede. Vergleichen lohnt sich!

Mit der Anordnung zum Aufbauseminar bekommst du eine Liste mit Fahrschulen in deiner Region, die Aufbauseminare anbieten. Der Service kostet dich aber nochmal 25 bis 35 Euronen.

Gruß Crashkid

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Silas
18.01.2008, 19:33 Uhr

zu: Probezeit?!

hey danke, was meisnt du mit Auswirkungen auf "Ab" und "Au" ??  

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Crashkid
18.01.2008, 20:29 Uhr

zu: Probezeit?!

Du schreibst du hast Klasse A beschränkt, also Ab. Aus der wird nach Ablauf von 2 Jahren automatisch Klasse A unbeschränkt, also Au.

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-128 / 3 Fehlerpunkte

Wie verhalten Sie sich bei diesem Verkehrszeichen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-128

Sie dürfen nicht schneller als 60 km/h fahren

Sie dürfen diese Straße nicht benutzen, wenn Sie nicht mindestens 60 km/h fahren können oder dürfen

Sie müssen mindestens mit 60 km/h fahren, sofern Sie nicht aus Gründen der Verkehrssicherheit langsamer fahren müssen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.26-105 / 3 Fehlerpunkte

Ein Fußgängerüberweg ist verschneit; sichtbar ist nur das Hinweiszeichen "Fußgängerüberweg". Ein Fußgänger will die Fahrbahn überqueren. Was ist richtig?

Rechtzeitig und vorsichtig bremsen

Nötigenfalls anhalten, um dem Fußgänger das Überqueren zu ermöglichen

Weiterfahren, weil nur sichtbare Markierungen zu beachten sind

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-010 / 3 Fehlerpunkte

Was müssen Sie bei diesem Verkehrszeichen beachten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-010

Diese Fußgängerzone dürfen Sie mit einem Kraftfahrzeug nicht befahren

Als Anlieger dürfen Sie in dieser Fußgängerzone mit Kraftfahrzeugen fahren

In dieser Fußgängerzone dürfen Sie mit einem Kraftfahrzeug mit Schrittgeschwindigkeit fahren