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Bußgeld, Punkte, Probezeit

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern o11i
25.11.2007, 22:54 Uhr

Probezeit bei Motorrad + Auto

Hallo,
ich hatte erst den Motorradführerschein gemacht (A beschränkt) und danach Autoführerschein.

Ich konnte an meinem Geburtstag 24.11. (2005) schon Motorrad fahren, hatte also einen Führerschein.

Am 19.12. habe ich dann den Führerschein bekommen, wo auch Auto (B) drauf vermerkt ist.

Auf dem Führerschein steht jetzt oben links handgeschrieben 19.12.2005

In der Spalte 9 steht bei Motorräder A1: 24.11.2005

A klein: 24.11.2005
A groß: 24.11.2007.

Sehe ich das jetzt richtig, dass ich offene Motorräder fahren darf, aber ich trotzdem noch in der Probefahrt bin, obwohl ich schon seit dem 24.11.2005 Motorrad gefahren bin?

Sinn ? :D:D

Wäre nett wenn mir da einer weiter helfen könnte.

Gruß Oliver

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern to
26.11.2007, 00:45 Uhr

zu: Probezeit bei Motorrad + Auto

Wenn es während der Probezeit keine Auffälligkeit gab, dann ist sie jetzt vorbei, denn sie begann am 24.11.05 . Du darfst jetzt auch Motorräder über 34 PS fahren. Viel Freude dabei!

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Rooki
26.11.2007, 06:50 Uhr

zu: Probezeit bei Motorrad + Auto

Hallo,

ich sehe es genau so, dass du offen fahren darfst!

Ab dem Tag der bestandenen Prüfung und nicht wann du den Führerschein ausgehändigt bekommen hast. Dafür steht ja auch das Datum hinter der jeweiligen Klasse und das Datum zählt!

Lass es langsam angehen, viel Spaß und immer schön oben bleiben. ;)

Gruß
Rooki

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern o11i
26.11.2007, 13:23 Uhr

zu: Probezeit bei Motorrad + Auto

Hallo,
danke für die Info.

Wofür steht denn in der Zeile 9., wo beim Motorrad zb. 24.11.2007 steht, bei Auto (B) ein * ?

Gruß Oliver

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.06-110-B / 3 Fehlerpunkte

Wie müssen Sie sich verhalten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.06-110-B

Den Radfahrer in Höhe des stehenden Pkw zügig überholen

Vorsichtig an dem stehenden Pkw vorbeifahren, weil plötzlich Gegenverkehr auftauchen könnte

Den Radfahrer erst hinter dem stehenden Pkw überholen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-026-B / 3 Fehlerpunkte

Was müssen Sie in dieser Situation beachten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-026-B

Sie dürfen

- den Bus so lange nicht überholen, wie er noch fährt

- an dem haltenden Bus mit Schrittgeschwindigkeit vorbeifahren, wenn eine Gefährdung von Fahrgästen ausgeschlossen ist

- den Bus überholen, solange er noch fährt

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-008-B / 3 Fehlerpunkte

Welches Verhalten ist auf Straßen mit solchen Schutzstreifen für Radfahrer richtig?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-008-B

Sie dürfen den Schutzstreifen zum Parken mitbenutzen

Sie dürfen den Schutzstreifen in keinem Fall befahren

Sie dürfen die Markierung bei Bedarf überfahren, wenn eine Gefährdung von Radfahrern ausgeschlossen ist