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Bußgeld, Punkte, Probezeit

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02.11.2003, 02:24 Uhr

Zweites schweres Vergehen in Probezeit

Hallo!
Ich habe gerade richtig Scheiße gebaut!
Vor ein paar Monaten wurde ich einmal mit Alkohol (0,74) angehalten.
Bin nur 500 Meter gefahren zum Bahnhof, aber bei meinem Glück reicht das schon.
Muss jetzt 315EUR Strafe bezahlen und demnächst eine Nachschulung machen (auch nochmal richtig teuer).
Und heute hatte ich einen Unfall. Habe die Vorfahrt missachtet. War allerdings kein Alkohol im Spiel.
Womit muss ich jetzt rechnen? Ich bin noch in der Probezeit (wurde ja durch den Alkohol-Delikt um zwei Jahre verlängert) und ich habe bereits 4 Punke durch das voherige vergehen.
Ich bekomme jetzt wahrscheinlich erneut 3 Punkte.
Wieviele Punkte darf man in der Probezeit haben?
Und muss ich jetzt noch eine zweite Nachschulung machen oder wie läuft das ab?
Habe wegen der ersten Nachschulung noch keine Post bekommen, nur dass Bussgeld für den Alkohol.
Achso, meinen Führerschein muss ich auch für einen Monat innerhalb der nächsten vier Monate abgeben, das habe ich schon schriftlich.
Wäre über ein paar Antworten sehr dankbar, wenn sie mir nicht zu viel Angst machen :)

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02.11.2003, 11:49 Uhr

zu: Zweites schweres Vergehen in Probezeit

Du hast dann eben 7 Flensburger Pünktchen, die meine ich nach 5 Jahren getilgt sind.
Auf die Probezeit hat das zweite Delikt noch keinen Einfluss, da du noch kein Aufbauseminar absolviert hast und ja deshalb "auch nichts dazu gelernt hast".
So hattest du Glück im Unglück, du hast noch einen "Freischuss" in der Probezeit, danach ist aber Sense.

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02.11.2003, 19:43 Uhr

zu: Zweites schweres Vergehen in Probezeit

Also die Sache mit dem Alkohol ist knapp 3 Monate her. Den Brief für die Nachschulung habe ich wie gesagt noch nicht bekommen.
Ich muss dann also nur EINE Nachschulung machen, ja?
Wie ist das mit dem Fahrverbot? Habe ja schon ein Monat Fahrverbot! Bekomme ich jetzt nochmal einen Monat? Wenn ja, kann ich mir dabei auch im Zeitraum von 4 Monaten aussuchen, wann ich den Führerschein abgebe?
Und wieviele Punkte darf man denn haben bis der Lappen weg ist? 13? Egal ob in Probezeit oder nicht?

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02.11.2003, 20:00 Uhr

zu: Zweites schweres Vergehen in Probezeit

Wenn's für das Delikt mit den 3 Punkten auch ein Fahrverbot gibt, kommt das noch.
Im Normalfall musst du nur eine Nachschulung machen.

Bei 18 Punkten ist der Lappen weg, egal ob Probezeit oder nicht. Nur wirst du früher deinen Lappen durch die Probezeitregelung weghaben (Dritter schwerer Verstoß bzw. bei dir vierter) innerhalb der Probezeit bevor du auf 18 Punkten bist.

Da diese Diskussion bereits etwas älter ist, kann hier nicht mehr geantwortet werden.
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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.07-003-B / 3 Fehlerpunkte

Womit müssen Sie rechnen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.07-003-B

Nur mit dem von rechts kommenden Bus

Mit einem vor dem Bus fahrenden Pkw

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-009-B / 3 Fehlerpunkte

Wie müssen Sie sich verhalten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-009-B

Mit gleicher Geschwindigkeit weiterfahren, um einen Nachfolgenden nicht zu behindern

Sofort stark bremsen und bremsbereit bleiben

Mit gleicher Geschwindigkeit weiterfahren, weil die Kinder bestimmt stehen bleiben

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-033-B / 3 Fehlerpunkte

Welches Verhalten ist richtig?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-033-B

Ich muss dem blauen Pkw Vorfahrt gewähren

Ich darf durchfahren

Ich muss dem grünen Pkw Vorfahrt gewähren