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Bußgeld, Punkte, Probezeit

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Housemeister
02.01.2013, 23:04 Uhr

Brauche euren Rat, heute eine glückliche Situation gehabt

Guten Abend, war heute mit einem Kollegen unterwegs und der hatte einen Firmenwagen mit, durfte auch mal fahren(versicherungstechnisch keine Probleme) und hab dann mal etwas kräftiger draufgedrückt, an der nächsten Ampel stand dann die Rennleitung neben mir. Sie haben mich belehrt und der Polizist meinte irgendwas von wegen "wenn sie nochmal auffällig werden können sie sofort ihren Führerschein verlieren." Stimmt das? Gibt es in Städten so ein Register, in denen diese "Belehrten" eingetragen werden? Oder war das jetzt nur eine Verwarnung, die keinerlei Folgen hat? Habe noch ein halbes Jahr Probezeit. Und bevor jetzt Kommentare wie "Oh mein Gott wie dumm kann man sein" etc. kommen, ich weiß dass so etwas falsch ist und bin normalerweise jemand, der die Verkehrsregeln nicht so sehr bricht. MfG

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15.01.2013, 00:34 Uhr

zu: Brauche euren Rat, heute eine glückliche Situation gehabt

Ich denke mal das war nur eine mündliche Verwarung . Das heißt beim nästen mal z.b in einer Radarkontrolle bist du Reif. Das dürfte so wie sich das anhört keine rechtlichen folgen nach sich ziehen den diePolizei braucht für den Geschwindigkeitsversoß ein eindeutiges beweismittel ( radarfoto, Laisermessung, ect.) und das liegt ja hier offensichtlich nich vor so dass aleine aus Beweimangeln nichts nachkommen dürfte.

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.11-101-B / 3 Fehlerpunkte

Sie wollen geradeaus weiterfahren. Wie verhalten Sie sich?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.2.11-101-B

Bei einer ausreichenden Verkehrslücke nach rechts wechseln

Beschleunigen und sich zwischen den Fahrzeugen hindurchschlängeln

Geschwindigkeit verringern, Abstand halten und gegebenenfalls anhalten

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.07-103 / 3 Fehlerpunkte

Auf nebeneinander liegenden Fahrstreifen für eine Fahrtrichtung endet ein Fahrstreifen. Sie befinden sich auf dem nicht durchgehend befahrbaren Fahrstreifen. Welches Verhalten ist richtig?

Umittelbar nach dem ersten Hinweis auf die Fahrbahnverengung in den durchgehend zu befahrenden Fahrstreifen einordnen

Erst unmittelbar vor Beginn der Verengung im Reißverschlussverfahren einordnen

Beim Einordnen in den durchgehenden Fahrstreifen stets zuerst fahren

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.09-004-B / 3 Fehlerpunkte

Welche Fahrlinie müssen Sie einhalten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.2.09-004-B

Die rechte

Die linke