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Bußgeld, Punkte, Probezeit

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern wastl1984
22.06.2011, 16:39 Uhr

Fahrerermittlung

Hallo,
ich arbeite bei einem Büro mit einem großen Pool an Firmenfahrzeugen. Nun wurde ich von unserer Verwaltung informiert, dass ein Zeugenfragebogen zur Fahrerermittlung eingetroffen ist, sie mich als Fahrer ausfindig gemacht haben und entsprechend auf dem Zeugenfragebogen angegeben haben. Es geht hierbei um eine Geschwindigkeitsüberschreitung außerorts um 35km/h. Mein aktueller Punktestand in Flensburg beträgt 2 Punkte.
Jetzt die Frage: muss ich bei dem zu erwartenden Schreiben der zuständigen Behörde persönlich nochmals bestätigen, dass ich gefahren bin? Reicht es aus wenn ich einfach nur bezahle und die Punkte kassiere? Was passiert wenn ich weder bestätige noch bezahle?
Vielen Dank für Eure Rückmeldungen

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Fahrlehrer2012
08.09.2012, 21:12 Uhr

zu: Fahrerermittlung

Du bekommst jetzt einen normalen Bußgeldbescheid. Wie lang hat es gedauertbis die Verwaltung geantwortet hat... evtl sind die fristen bereits rum und dir passiert gar nix. Mach dich bei einem Anwalt schlau wenn der Bescheid bei dir eintrifft oder zahl und nimm die punkte aber dann ganz vorsichtig fahren. Sonst ist das Konto in Flensburg fix voll.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Peg
09.09.2012, 14:54 Uhr

zu: Fahrerermittlung

»... evtl sind die fristen bereits rum «

Bei den knapp 15 Monaten, die zwischen Frage und Antwort liegen, gehe ich davon aus. ;o)

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-003 / 3 Fehlerpunkte

Was müssen Sie bei diesem Verkehrszeichen tun?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-003

Wenn keine Haltlinie vorhanden ist, an der Sichtlinie anhalten

Nur anhalten, wenn Querverkehr kommt

An der Haltlinie halten, wenn nötig an der Sichtlinie erneut anhalten und Vorfahrt gewähren

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.23-002 / 3 Fehlerpunkte

Was müssen Sie tun, wenn Sie unterwegs feststellen, dass Ihr Fahrzeug nicht mehr verkehrssicher ist?

Bis zur nächsten Vertragswerkstatt weiterfahren

Das Fahrzeug auf kürzestem Weg aus dem Verkehr ziehen

Erst nach Beseitigung des Schadens weiterfahren

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.20-004 / 3 Fehlerpunkte

Welchen Fahrzeugen müssen Sie das Abfahren von gekennzeichneten Haltestellen ermöglichen?

Schulbussen

Linienbussen

Taxen