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Bußgeld, Punkte, Probezeit

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern KnuddeligesEtwas90
02.06.2009, 20:52 Uhr

helft mir...

ich habe ein problem: hab meinen führerschein seit april/08, bin also noch in der probezeit. mich hats im jan/09 mit 19km/h zu schnell in der 30er zone geblitzt (musste 40€ zahlen und gut wars) und nun vor zwei wochen wieder an einer roten ampel...ich war nicht bei der sache, bin früher von der arbeit nach hause weils mir nicht gut ging...und dann hats geblitzt! war dann am nächsten tag beim doc, der mich dann die ganze woche (einschließlich der "Blitztag") krankgeschrieben...brigt das was um der Strafe zu entgehen?? bin auf meinen lappen angewiesen, fahre jeden tag um die 60km zur arbeit...
wer kann mir sagen wies nun weiter gehen könnte???
danke, grüßle

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Lilifood
02.06.2009, 23:00 Uhr

zu: helft mir...

Zu der ersten Sache denke ich das des es wahscheinlich eher 35 € Verwarngeld wahren die du Zahlen musstest, denn ab 40 Euronen gibts nen Punkt.

Zu dem Zweiten Delikt kann ich nur sagen das dir ein Krankenschein nicht helfen wird, es könnte dir sogar negativ ausgelegt werden, wenn nachgewiesen wird das du dich trotz Wissen um deinen Körperlichen Zustand hinters Steuer gesetzt hast. Das kannst du also nicht als Ausrede nehmen. Wenn es dir wirklich so schlecht ging den Tag, hättest du jemanden bitten müssen dich abzuholen oder hättest dir einen RTW rufen müssen.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Peg
03.06.2009, 05:18 Uhr

zu: helft mir...

Jetzt musst du nur noch sagen können, wie lange die Ampel schon "rot" zeigte - und schon kannst du sehen was auf dich zukommt:

Als Fahrzeugführer in anderen als den Fällen des Rechtsabbiegens mit Grünpfeil, rotes Wechsellichtzeichen oder rotes Dauerlichtzeichen nicht befolgt

(auf deutsch: innerhalb 1 Sekunde nach dem Umspringen über rote Ampel gefahren, kein grüner Pfeil) 90,- EUR; 3 Punkte
Oder bei schon länger als eine Sekunde andauernder Rotphase eines Wechsellichtzeichens 200,- EUR; 4 Punkte; 1 Monat Fahrverbot

Dazu kommt auf jeden Fall die verlängerte Probezeit und das Aufbauseminar.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern FTKBONN
16.10.2009, 14:38 Uhr

zu: helft mir...

gut, das es den FS auf probe gibt......
und manchmal ist das noch zu wenig bestrafung !

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.09-004 / 3 Fehlerpunkte

Wodurch kann die Fahrtüchtigkeit herabgesetzt werden?

Durch Alkohol und andere berauschende Mittel

Durch Übermüdung

Durch bestimmte Medikamente

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-107 / 3 Fehlerpunkte

Wie verhalten Sie sich bei diesem Verkehrszeichen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-107

Trotz Vorrang müssen Sie sich auf ein Anhalten einstellen

Sie müssen dem Gegenverkehr Vorrang gewähren

Ihren Vorrang dürfen Sie nur dann nutzen, wenn die Engstelle frei ist

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.26-002 / 3 Fehlerpunkte

Wie verhalten Sie sich gegenüber Fußgängern, welche die Straße überqueren, in die Sie einbiegen wollen?

Auf die Fußgänger besondere Rücksicht nehmen, nötigenfalls warten

Zügig weiterfahren, weil Fußgänger auf einbiegende Fahrzeuge Rücksicht nehmen müssen

Nur dann warten, wenn Fußgänger einen gekennzeichneten Überweg benutzen