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Bußgeld, Punkte, Probezeit

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern joice85
15.09.2008, 19:11 Uhr

Nachschulung

ich habe da mal eine Frage ich habe im laezten Jahr Oktober eine rote Ampel ueberfahren und wurde von der Polizei angehalten. Danach habe ich Post vom Amt bekommen zwecks Nachschulung. Ich befinde mich seit November/07 in Irland. Die Behoerde weiss das. Nun werde ich im November/08 fuer kurze Zeit nach Deutschland zurueckkehren und in Mitte November zwecks Job fuer ein halbes Jahr in die Schweiz gehen. Ich arbeite als Hotelfachfrau.

Gibt es eine bestimmte Zeit in der ich die Nachschulung machen muss?

Wann muss ich meinen Fuehrerschein abgeben?

Muss ich dann nochmal von vorne anfangen?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
15.09.2008, 19:52 Uhr

zu: Nachschulung

» Gibt es eine bestimmte Zeit in der ich die Nachschulung machen muss?
«


Wird Dir in dem Schreiben keine Frist gesetzt, das Aufbauseminar zu besuchen?
Die besondere Situation solltest Du mit der Führerscheinstelle frühzeitig telefonisch abklären!

Wenn Du das Aufbauseminar innerhalb der gesetzten Frist nicht besuchst, wird Dir die Fahrerlaubnis entzogen.
Erst, wenn Du das ASF absolviert hast, kann Dir dann eine neue FE erteilt werden.
In die Fahrschule musst Du dafür nicht, jedoch ist sowohl die Entziehung als auch die Neuerteilung kostenpflichtig.

mfG
Durban

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.03-106 / 3 Fehlerpunkte

Sie fahren mit 30 km/h. Dabei beträgt der Bremsweg bei einer normalen Bremsung 9 Meter nach der Faustformel. Wie lang ist der Bremsweg unter gleichen Bedingungen bei 60 km/h?

18 m

27 m

36 m

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-131 / 3 Fehlerpunkte

Worauf weisen diese Verkehrszeichen hin?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-131

Auf ein Überholverbot, das in 200 m Entfernung beginnt

Auf eine Überholverbotstrecke von 200 m Länge

Auf ein Überholverbot, das nach 200 m endet

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-111 / 3 Fehlerpunkte

Was ist hier beim Parken zu beachten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-111

Die auf dem Parkschein angegebene Parkzeit darf nicht überschritten werden

Der Parkschein muss für Kontrollen gut lesbar ausgelegt sein

Parkschein und Parkscheibe sind gleichgestellt