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Bußgeld, Punkte, Probezeit
 MONTY 
02.08.2008, 17:48 Uhr
Behindertenparkrecht mit dem Zusatz AG
Hallo,
ich bin neu hier und habe eine Frage.Ich bin zu 100 % Schwerbehindert(mit Merkzeichen ag)Wir haben unser Auto auf einen großen Parkplatz geparkt.Da die Behindertenstellplätze am anderen Ende des Platzes waren,haben wir auf einem "normalen"Stellplatz geparkt.Obwohl wir den blauen Behindertenparkschein rausgelegt hatten,haben wir ein Bußgeld in Höhe von 29€ bekommen.Ich glaube nicht,daß es rechtens ist.Kann mir jemand helfen?Danke
Tschüß Thomas

 Sir Nails
02.08.2008, 21:38 Uhr
zu: Behindertenparkrecht mit dem Zusatz AG
Was heißt "auf einem großen Parkplatz"? War das eine öffentliche Stellfläche oder Straße mit Parkbuchten und Parkeinschränkungen? Hier kannst du beispielsweise nachlesen, welche Sonderrechte durch das aG einberaumt werden: http://www.aachen.de/de/stadt_buerger/verkehr_stra
sse/parken_strassenverkehr/schwerbehinderte.html
Außerdem finde ich es unverschämt, dass du ein Bußgeld erhalten hast. Warst du schon des öfteren parksündig? Falls nein, hilft manchmal ein telefonisches Gespräch mit der Behörde (und natürlich viel überzeugender Jammerei), etwas an der Geldschraube zu drehen.
 steffi (39) 
04.08.2008, 10:47 Uhr
zu: Behindertenparkrecht mit dem Zusatz AG
Hallo Monty,
du hast den Bescheid doch bestimmt zur Hand. Was wird dir denn konkret vorgeworfen? ("Sie parkten...")
steffi (40)
 MONTY 
04.08.2008, 15:58 Uhr
zu: Behindertenparkrecht mit dem Zusatz AG
Hallo,
mir wird vorgeworfen,"Sie parkten mit einem blauen Behindertenparkausweis auf einem "normalen"Pakplatz
 steffi (39) 
04.08.2008, 16:22 Uhr
zu: Behindertenparkrecht mit dem Zusatz AG
Sorry, aber kannst du bitte den Text aus dem Schreiben (idealerweise mit Paragraphen) genau zitieren?
 Georg_g
04.08.2008, 22:30 Uhr
zu: Behindertenparkrecht mit dem Zusatz AG
»mir wird vorgeworfen,"Sie parkten mit einem blauen Behindertenparkausweis auf einem "normalen"Pakplatz.«
Das wird wohl kaum der Vorwurf gewesen sein. Mit einem entsprechenden Ausweis darf man Behindertenparkplätze benutzen, aber man muss nicht.
 jules17
05.08.2008, 08:12 Uhr
zu: Behindertenparkrecht mit dem Zusatz AG
genau, du musst uns wirklich den genauen Wortlaut mitteilen!
 MONTY 
05.08.2008, 17:15 Uhr
zu: Behindertenparkrecht mit dem Zusatz AG
Hallo,
nach drohen mit der Presse habe ich heute Post bekommen.Dort wurde mir mitgeteilt,"das man aus Kulanzgründen die Fordeung von Anfangs 29,50 € zuückzieht.Lachhaft,aber Wiedestand lohnt sich Gelegendlich.Danke an Euch
Tschüss,Thomas
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.19-006 / 3 Fehlerpunkte
Bei Annäherung an einen Bahnübergang beginnt sich die Schranke zu senken. Wie verhalten Sie sich?
In jedem Fall beschleunigt weiterfahren
Vor dem Andreaskreuz warten
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.10-001 / 3 Fehlerpunkte
Sie wollen aus einem Grundstück nach rechts in eine Straße einbiegen. Von links kommt ein Radfahrer. Wer muss warten?
Der Radfahrer muss warten
Beide müssen anhalten und sich dann verständigen
Sie müssen warten
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-104-B / 3 Fehlerpunkte
Was müssen Sie an solchen Haltestellen beachten?

Fußgänger rennen oft über die Fahrbahn, um die Straßenbahn noch zu erreichen
Fußgänger verlassen manchmal unachtsam die Verkehrsinsel
Solange Türen der Straßenbahn geöffnet sind, ist Vorbeifahren verboten
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