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Bußgeld, Punkte, Probezeit
 MONTY 
02.08.2008, 17:48 Uhr
Behindertenparkrecht mit dem Zusatz AG
Hallo,
ich bin neu hier und habe eine Frage.Ich bin zu 100 % Schwerbehindert(mit Merkzeichen ag)Wir haben unser Auto auf einen großen Parkplatz geparkt.Da die Behindertenstellplätze am anderen Ende des Platzes waren,haben wir auf einem "normalen"Stellplatz geparkt.Obwohl wir den blauen Behindertenparkschein rausgelegt hatten,haben wir ein Bußgeld in Höhe von 29€ bekommen.Ich glaube nicht,daß es rechtens ist.Kann mir jemand helfen?Danke
Tschüß Thomas

 Sir Nails
02.08.2008, 21:38 Uhr
zu: Behindertenparkrecht mit dem Zusatz AG
Was heißt "auf einem großen Parkplatz"? War das eine öffentliche Stellfläche oder Straße mit Parkbuchten und Parkeinschränkungen? Hier kannst du beispielsweise nachlesen, welche Sonderrechte durch das aG einberaumt werden: http://www.aachen.de/de/stadt_buerger/verkehr_stra
sse/parken_strassenverkehr/schwerbehinderte.html
Außerdem finde ich es unverschämt, dass du ein Bußgeld erhalten hast. Warst du schon des öfteren parksündig? Falls nein, hilft manchmal ein telefonisches Gespräch mit der Behörde (und natürlich viel überzeugender Jammerei), etwas an der Geldschraube zu drehen.
 steffi (39) 
04.08.2008, 10:47 Uhr
zu: Behindertenparkrecht mit dem Zusatz AG
Hallo Monty,
du hast den Bescheid doch bestimmt zur Hand. Was wird dir denn konkret vorgeworfen? ("Sie parkten...")
steffi (40)
 MONTY 
04.08.2008, 15:58 Uhr
zu: Behindertenparkrecht mit dem Zusatz AG
Hallo,
mir wird vorgeworfen,"Sie parkten mit einem blauen Behindertenparkausweis auf einem "normalen"Pakplatz
 steffi (39) 
04.08.2008, 16:22 Uhr
zu: Behindertenparkrecht mit dem Zusatz AG
Sorry, aber kannst du bitte den Text aus dem Schreiben (idealerweise mit Paragraphen) genau zitieren?
 Georg_g
04.08.2008, 22:30 Uhr
zu: Behindertenparkrecht mit dem Zusatz AG
»mir wird vorgeworfen,"Sie parkten mit einem blauen Behindertenparkausweis auf einem "normalen"Pakplatz.«
Das wird wohl kaum der Vorwurf gewesen sein. Mit einem entsprechenden Ausweis darf man Behindertenparkplätze benutzen, aber man muss nicht.
 jules17
05.08.2008, 08:12 Uhr
zu: Behindertenparkrecht mit dem Zusatz AG
genau, du musst uns wirklich den genauen Wortlaut mitteilen!
 MONTY 
05.08.2008, 17:15 Uhr
zu: Behindertenparkrecht mit dem Zusatz AG
Hallo,
nach drohen mit der Presse habe ich heute Post bekommen.Dort wurde mir mitgeteilt,"das man aus Kulanzgründen die Fordeung von Anfangs 29,50 € zuückzieht.Lachhaft,aber Wiedestand lohnt sich Gelegendlich.Danke an Euch
Tschüss,Thomas
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.03-103-B / 3 Fehlerpunkte
Warum ist hier ein großer Seitenabstand erforderlich?

Weil sonst Spritzwasser die Sicht erschwert
Weil Sie sonst auf Wasserlachen zu spät reagieren können
Weil der Anhalteweg länger als auf trockener Straße ist
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.12-002 / 3 Fehlerpunkte
Wo ist das Parken verboten?
Am Fahrbahnrand, wenn hierdurch die Benutzung gekennzeichneter Parkflächen verhindert wird
Auf Vorfahrtstraßen außerhalb geschlossener Ortschaften
Auf Vorfahrtstraßen innerhalb geschlossener Ortschaften
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.07-005-B / 3 Fehlerpunkte
Worauf müssen Sie sich einstellen?

Dass sich Ihr Bremsweg durch Feuchtigkeit und Laub verlängert
Dass von rechts ein Fahrzeug kommt
Dass ein von rechts kommendes Fahrzeug auf seine Vorfahrt verzichtet
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