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Bußgeld, Punkte, Probezeit

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern hilfiger89
06.02.2008, 10:09 Uhr

Zebrastreifen überfahren

hallo zusammen,

ich habe da ein kleines Problem.
heute morgen habe ich vor lauter hagel und regen auf dem weg zur arbeit einen zebrastreifen übersehen an dem gerade eine Frau rüberlaufen wollte.sie ist dann stehen geblieben und ich bin einfach drübergefahren,was ziemlich dämlich war wenn ich recht überlege.Nun ja auf jedenfall hatte ich auch noch das glück auf meiner seite dass die Polizei auf der anderen Straßenseite stand.
Ich wurde angehalten und der Polizist sagte mir dass ich demnächst Post von Landratsamt bekommen würde mit einem Strafzettel in höhe von 50€.
Meine Frage ist jetzt nun ob ich auch mit einer nachschulung rechnen muss da ich noch ein jahr probezeit habe.Kann mir da jemand weiterhelfen?

mfg hilfiger89

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern jules17
06.02.2008, 10:48 Uhr

zu: Zebrastreifen überfahren

ja, musst du. Gibt 3 Punkte und damit verbunden eine Probezeitverlängerung auf insgesamt 4 Jahre, plus Nachschulung.
Bedenke aber, dass die Probezeitmaßnahmen in einem extra Brief kommen, Monate nach dem eigentlichen Bußgeldbescheid.
(Freund von mir ist das gleiche passiert, der war aber dank A1-Vorbesitz aus der PZ raus)

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Crashkid
06.02.2008, 17:03 Uhr

zu: Zebrastreifen überfahren

Hauptsache der Zebrastreifen hat sich nicht verletzt.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Drummer
08.02.2008, 08:40 Uhr

zu: Zebrastreifen überfahren

Daß muß nicht auf Dich zutreffen, aber bei Zebrastreifen auch bitte immer an folgendes denken:

Auszug:
§ 315c StGB (Strafgesetzbuch)
Gefährdung des Straßenverkehrs

(1) Wer im Straßenverkehr
.....grob verkehrswidrig und rücksichtslos....

.....an Fußgängerüberwegen falsch fährt,....

und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) In den Fällen des Absatzes 1 Nr. 1 ist der Versuch strafbar.

(3) Wer in den Fällen des Absatzes 1
...
2. fahrlässig handelt und die Gefahr fahrlässig verursacht,...

wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

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