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Bußgeld, Punkte, Probezeit

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern hanny
21.12.2007, 10:39 Uhr

Was kommt auf mich zu?

Ich habe vor 3 Tagen beim rückwärts ausparken ein auto hinten links angetischt, das auto stand auf der straßenseite.
Als ich ausparken wollte konzentrierte ich mich zuerst auf die beiden autos die neben mir standen u zugleich darauf das kein auto kommt um raus zu fahren, leider stand ein auto genau hinter mir am straßenrand was ich indem moment sah als ich bremsen wollte, aber es war schon zu spät. Mein erster Gedanke war es sofort davor zu parken u zu warten.
Als ich dann da stand u schaute war es eine Beule mit kratzer.
Es kam u kam keiner. Habe ca. 15 misn gewartet, das Problem war noch das ich mit meinem handy nicht anrufen konnte. Also fuhr ich schnell zur Arbeit um bescheid zu sagen, mein Chef ist sofort mit zur Polizei gefahren, aber an der Polizei Stelle war keiner, also sind wir in einem anderen Ort zur Polizei gefahren. Dort sagte der Polizist das er grade eben die anzeige ausgestellt hätte. Ich weiß auch das ich dort hätte warten sollen aber indem Moment wußte ich nicht was ich tun sollte. Aber ich hab mich ja gestellt, aber leider zu spät, nach 2 Std. Ich kann mich selbst nicht mehr dran erinnern ich war außer mir.
Nun habe ich die Adresse und hatte die Frau direkt einen Tag später angerufen, diese Frau kennt meine Familie, aber man kann die Anzeige ja leider nicht mehr zurück ziehen :(
Meine Probezeit würde eig im Sommer 2008 enden..... aber jetzt weiß ich nicht was auf mich zukommt, ich bin auf mein auto angewiesen, da da wo meine Arbeitsstelle ist keine Busse fahren u ich habe Schichtdienst.
Ich war schon so oft in Großstädten, nie etwas passiert u in einem kl. Dorf passiert mir sowa su das vor Weihnachten.
Polizei hat auch die stelle an meinem Auto fotografiert u.s.w Mein Chef hat auch extra seine Daten bei der Polizei abgegeben um falls es vor Gericht geht er aussagen könne das ich auf jedenfall zur Polizei wollte aber ich indem mom nicht wußte was ich tun sollte. Nun ja ich ärgere mich echt schwarz das ich nicht einfach stehen geblieben bin, also ich wurde von zeugen gesehen das ich wohl ausgesteigen bin und gewartet hatte aber das ich dann halt gefahren bin.
Die Frau sagte ist aufjedenfall ein Schaden von über 1000 euro....da es leider der Kotflügel war oder wie der heißt..... ich bin so fertig u kann nicht mehr schlafen...

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Kai_D
22.12.2007, 00:47 Uhr

zu: Was kommt auf mich zu?

Mir war so, als ob es eine neue Regelung gibt, nach welcher man sich innerhalb von 24Stunden ohne jegliche Folgen nach einem "Unfall" bei der Polizei melden kann.
Dies gilt natürlich nur, wenn kein schwerer Unfall oder/und einem Personenschaden entstanden ist:

http://www.verkehrsrecht-dortmund.de/0000019867008
8307/0000019867008cd13/index.html


Oh, also Unfallflucht hast Du begangen. Dies war schon richtig, das die Polizei das aufgenommen hat. Aber ein Gericht KANN Dein selbstständiges melden bei der Polizei als mildernd betrachten.

Aber wie es mit einer Nachschulung und oder einer Verlängerung der Probezeit ausschaut, kann ich Dir leider nicht sagen.

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-128 / 3 Fehlerpunkte

Worauf weisen diese Verkehrszeichen hin?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-128

Auf einen unbeschrankten Bahnübergang in etwa 240 m Entfernung

Auf einen beschrankten Bahnübergang in etwa 80 m Entfernung

Auf einen beschrankten Bahnübergang in etwa 240 m Entfernung

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-005 / 3 Fehlerpunkte

Sie sehen dieses Verkehrszeichen. Womit müssen Sie rechnen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-005

Mit Blendung durch den Gegenverkehr bei Nacht

Mit Vorrang des Gegenverkehrs

Mit Gegenverkehr

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-002 / 3 Fehlerpunkte

Was ist bei diesen Verkehrszeichen zu beachten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-002

Sie dürfen nicht rechts abbiegen oder geradeaus fahren

Sie müssen die Vorfahrt der von rechts kommenden Fahrzeuge beachten, wenn Sie geradeaus weiterfahren

Sie bleiben auf der Vorfahrtstraße, wenn Sie nach links abbiegen