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Bußgeld, Punkte, Probezeit

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern AndreasH.
23.09.2007, 16:03 Uhr

Probezeit

Gibt es eigendlich auf dem neuen Führerschein noch einen Vermerk über das Bestehen bzw. die Dauer der Probezeit?

vielen Dank schon mal

Andreas

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Bananensplit
23.09.2007, 16:29 Uhr

zu: Probezeit

Hallo Andreas,

also einen Vermerk, wann die Probezeit endet gibt es nicht. Aber auf der Rückseite steht ja, wann du den Führerschein erhalten hast. Rechne einfach 2 Jahre drauf, dann erhälst du das Ende der Probezeit.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern AndreasH.
23.09.2007, 16:42 Uhr

zu: Probezeit

is schon klar, ich wollte das nur wissen weil ich den führerschein schon einmal hatte. klar zieht man normaler weise die schon "abgespulte " zeit von den 2 jahren ab, aber bei mir scheint nichts normal. ich brauchte ja auch nicht den kompletten schein neu zu machen,obwohl ich 16 jahre keinen hatte.

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-123 / 3 Fehlerpunkte

Welche Bedeutung hat dieses Verkehrszeichen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-123

Der Seitenstreifen ist für Fahrzeuge über 3,5 t zulässiger Gesamtmasse nicht genügend befestigt

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Es warnt davor, den Seitenstreifen mit Zugmaschinen zu benutzen

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Worauf müssen Sie innerorts an Kreuzungen und Einmündungen besonders achten?

Kreuzende oder einmündende Straßen können bevorrechtigt sein, obwohl sie schmal und weniger gut ausgebaut sind

Die breitere Straße ist immer bevorrechtigt

An allen Kreuzungen und Einmündungen gilt ausnahmslos die Regel "rechts vor links"