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Bußgeld, Punkte, Probezeit

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08.09.2007, 12:03 Uhr

Aufbauseminar in einer Woche

Ich muß ein Aufbauseminar bis zum Dezember machen bin aber immer im Ausland unterwegs. Ich bin im Oktober für eine Woche in Deutschland. Wie kann man das am Besten regeln? Kann die Firma da etwas machen?
Wer hat Erfahrung?


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08.09.2007, 13:58 Uhr

zu: Aufbauseminar in einer Woche

Diese Seminare werden bei uns regelmässig von den Fahrschulen durch geführt, Die haben sich zusammen getan und wenn eine Gruppe voll ist fängt der Kursus an.
Ich habe jetzt mal geguckt man kann auch in einer Ferienfahrsschule so einen Kursus absolvieren. An 2 Samstagen.
Aber ob gerade im Oktober?
Mal sehen. Vielen Dank für die Antwort

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08.09.2007, 22:23 Uhr

zu: Aufbauseminar in einer Woche

das zuständige sva kann eine genehmigung erteilen das auch sitzungen nur mit einer person stattfinden, gleiches gilt für die dauer und die anzahl der sitzungen.
fahrschule finden (wird aber teurer als normal) die das machen will und sva um ausnahme bitten.

holger

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09.09.2007, 11:41 Uhr

zu: Aufbauseminar in einer Woche

Die Antwort könnte meine Rettung sein. Woher stammt die Antwort? Gibt es ein Gesetz?
Vielleicht kann ich dann unsere ausführenden Fahrschulen überzeugen so ein Seminarcrashkursus durchzuführen?
Noch einen sonnigen Sonntag
bobo

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09.09.2007, 12:53 Uhr

zu: Aufbauseminar in einer Woche

Das Gesetz findest du hier:

http://www.fahrtipps.de/verkehrsrecht/fev.php?par=
34


Allerdings kann die Behörde nicht die Anzahl der Sitzungen reduzieren und auch nicht den Zeitraum von 2-4 Wochen - das steht nämlich nicht im Gesetz bzw. der Verordnung.
Es ist nur möglich ein Einzelseminar genehmigt zu bekommen.
Aber es soll ja auch Behörden geben, die sich selber nicht so genau an die gesetzlichen Vorgaben halten.....:-)

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.06-103 / 3 Fehlerpunkte

Welche Fehler machen das Überholen auch auf übersichtlichen und geraden Fahrbahnen gefährlich?

Die Entfernung eines entgegenkommenden Fahrzeugs wird zu groß eingeschätzt

Der eigene Überholweg wird zu kurz eingeschätzt

Der eigenen Überholweg wird zu lang eingeschätzt

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.05-110 / 3 Fehlerpunkte

In welchen Fällen müssen Sie blinken?

Vor dem Wiedereinordnen nach dem Überholen

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Beim Verlassen einer abknickenden Vorfahrtstraße in gerader Richtung

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-108 / 3 Fehlerpunkte

Wie verhalten Sie sich im Bereich dieses Verkehrszeichens?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-108

Sie dürfen halten

Sie dürfen ein- oder aussteigende Fahrgäste nicht gefährden

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