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Bußgeld, Punkte, Probezeit
 Raoul Duke
21.05.2007, 16:52 Uhr
Div. Vergehen in der Probezeit - was ist zu erwarten?
Hallo!
Ein Kumpel von mir hat sich mittlerweile einiges geleistet. Zunächst musste er zur Nachschulung + Verlängerung der Probezeit von 2 auf 4 Jahre, da er auf dem Fahrrad (angeblich) an einer Frau zu dicht vorbei gefahren ist, sodaß diese stürzte. Dann wurde er außerorts auf der Autobahn mit ca. 55 km/h geblitzt. Es folgte: 4 Punkte, ein Monat Fahrverbot, Geldstrafe.
Jetzt steht z.B. unter bei verkehrsportal.de unter "Bußgeldrechner", daß auch eine schriftliche Verwarnung erteilt und eine Teilnahme an einem verkehrspsychologischen Beratungskurs empfohlen würde. Davon kam allerdings nichts. Lediglich, daß er den Führerschein irgendwann 1 Monat abgeben müsse, was er demnächst tun wollte.
Jetzt ist er heute allerdings außerorts von der Polizei beim Rechtsüberholen erwischt worden. Die meinten das koste "Wahrscheinlich 50 Eur und 3 Punkte".
Meine Fragen dazu wäre: Was kommt auf ihn zu? Laut "Verkehrsportal" wären das 3 A-Verstöße in der Probezeit -> Führerschein weg. Allerdings steht da auch, daß vorher (nach dem 2. Verstoß) besagte Empfehlung kommen würde. Oder ist das völlig egal?
Grüße,
Raoul Duke

 Lambo-Benni
21.05.2007, 16:59 Uhr
zu: Div. Vergehen in der Probezeit - was ist zu erwarten?
Darf ich fragen, wo Dein Kumpel so rumfährt?
 Raoul Duke
21.05.2007, 17:11 Uhr
zu: Div. Vergehen in der Probezeit - was ist zu erwarten?
Klar: In der Regel in und um Karlsruhe herum, der Blitzer stand irgendwo um Köln.
Warum? Ist das rechtlich entscheidend?
 Lambo-Benni
21.05.2007, 17:15 Uhr
zu: Div. Vergehen in der Probezeit - was ist zu erwarten?
Nein, wie es rechtlich aussieht weiß ich nicht genau, aber ich will wissen, wo ich besser nicht rumfahr
´
Da hat er sich schon einiges "geleistet", er sollte sich nicht weiterhin so sehr überschätzen.
Leider kann ich Deine Frage auch nicht beantworten... tut mir Leid.
 Georg_g
21.05.2007, 17:20 Uhr
zu: Div. Vergehen in der Probezeit - was ist zu erwarten?
Solange für den zweiten Verstoß noch keine schriftl. Verwarnung erteilt wurde, bleiben die weiteren Verstöße im Sinne der Probezeit folgenlos. Es gibt aber natürlich die "normalen" Folgen, also Punkte, Bußgeld und Fahrverbot.
Sobald die schriftl. Verwarnung erteilt wurde und die 2-Monats-Frist zur freiwilligen Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung vorüber ist, läuft die "Probezeit-Uhr" weiter. Beim dritten A-Verstoß (bzw. zwei B-Verstößen) wird dann die Fahrerlaubnis entzogen.
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