Das FAHRTIPPS-Forum

Beiträge in diesem Forum repräsentieren nicht die Meinung der FAHRTIPPS-Redaktion. Beachten Sie unsere Nutzungsbedingungen und Beispiele. Bußgeldrechner "Ich bin geblitzt worden, was erwartet mich?"
... zum Bußgeldrechner

Bußgeld, Punkte, Probezeit

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Kathy703
12.11.2006, 16:25 Uhr

Überholen bei nichtbeachten des Überholverbotszeichen 276

Also das war so.....
ich bin auf einer landstraße gefahren wo freie fahrt war ohne geschwindigkeitsbegrenzung.dann fuhr ein LKW vor mir den ich unbedingt überholen wollte der war soooo langsam ich hatte auch freie fahrt setzte an zum überholen dann war ich schon auf der überholspur und hinter mir auch einer dann sah ich auf einaml ein schild aus dem schatten des LKws (Klappschild für Kontrollen (Überholverbot und 80kmh))
konnte ja nicht mehr einscheren da hinter mir auhc ein pkw überholen wollte .darauf hin weiter gas gegeben vor dem lkw eigeschert und wurde natürlcihvon der polizei angehalten.jetzt hab ich post wie kann ich das schreiben das ich so handeln musste?
bin noch in der probezeit und weiß nicht so genau was da auf mcih zu kommt..ich brauche das auto muss jeden tag 45km zur arbeit fahren

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern DaRealAd
12.11.2006, 17:09 Uhr

zu: Überholen bei nichtbeachten des Überholverbotszeichen 276

Überholt unter Nichtbeachten von Verkehrszeichen (Zeichen 276, 277)

40 € Bußgeld (+ ca 25,60 € Gebühren) und 1 Pkt.
In der Probezeit A-Verstoß und damit Aufbauseminar und Probezeitverlängerung.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
12.11.2006, 17:15 Uhr

zu: Überholen bei nichtbeachten des Überholverbotszeichen 276

» wie kann ich das schreiben das ich so handeln musste? «

oh je... eben gar nicht. Du musstest eben nicht überholen. Rechtlich gesehen ist die Sache eindeutig:
Ab dem Verkehrszeichen 276 muß jeder Überholvorgang beendet sein. Das Überholen ist nur erlaubt, wenn Du die ganze Überholstrecke einsehen kannst. Dazu gehört auch, daß Du die Verkehrszeichen, die innerhalb der Überholstrecke stehen, erkennen und beachten kannst.
Demnach hast Du den Tatbestand erfüllt....

Aber es gibt ja immerhin den schwachen Trost, daß es kein Fahrverbot gibt...

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.01-105 / 3 Fehlerpunkte

Wodurch kann eine Gefährdung entstehen?

Durch Einschalten der Beleuchtung am Tage

Durch liegen gebliebene Fahrzeuge, die nicht vorschriftsmäßig abgesichert sind

Durch zu hohe Geschwindigkeit

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-020-B / 3 Fehlerpunkte

Welches Verhalten ist richtig?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-020-B

Ich muss den roten Pkw vorlassen

Ich darf als Erster fahren

Ich muss die Straßenbahn vorlassen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-008-B / 3 Fehlerpunkte

Welches Verhalten ist richtig?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-008-B

Ich lasse den grünen Pkw durchfahren

Ich biege vor dem grünen Pkw links ab

Ich muss den roten Pkw vorbeilassen