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Bußgeld, Punkte, Probezeit

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Coddy
19.10.2006, 16:25 Uhr

Wer zahlt das Bußgeld?

Hi!
Also ich bin letztens mit einem Auto gefahren, was nicht auf mich angemeldet ist und glaube geblitz worden zu sein. Wer bekommt jetzt die Punkte bzw. das eventuelle Fahrverbot und das Bußgeld? Ich oder der Fahrzeughalter?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern DaRealAd
19.10.2006, 17:08 Uhr

zu: Wer zahlt das Bußgeld?

Zuerst wird der Fahrzeughalter angeschrieben. Der kann dann den echten Fahrer nennen und der bekommt dann den Bußgeldbescheid.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
19.10.2006, 18:47 Uhr

zu: Wer zahlt das Bußgeld?

Grundsätzlich wird immer der Fahrer bestraft. Der Halter kann nicht für einen Verstoß belangt werden, den er nicht begangen hat. Deshalb wird auch vom Fahrer das Photo gemacht, ansonsten würde ja das Kennzeichen ausreichen.

Bei geringen Tempoüberschreitungen stellen die Behörden allerdings nicht allzu großen Ermittlungsaufwand an, den wahren Fahrer zu stellen, sodaß es in diesem geringfügigen Bereich oft klappt, daß der Halter bezahlen kann.

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.07-009 / 3 Fehlerpunkte

Sie nähern sich einer Schule. Kinder verlassen das Schulgelände. Womit müssen Sie rechnen?

Dass Kinder

- sich immer verkehrsgerecht verhalten

- mit ihren Fahrrädern unvorsichtig auf die Fahrbahn fahren

- ausgelassen auf die Fahrbahn stürmen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-111 / 3 Fehlerpunkte

Was ist hier beim Parken zu beachten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-111

Parkschein und Parkscheibe sind gleichgestellt

Die auf dem Parkschein angegebene Parkzeit darf nicht überschritten werden

Der Parkschein muss für Kontrollen gut lesbar ausgelegt sein

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 2.6.06-211 / 3 Fehlerpunkte

Was müssen Sie mit Ihrem LKW beim Durchfahren von engen Durchfahrten beachten?

Dass Fahrzeugaufbauten bei unebener Fahrbahn schwanken

Dass die Außenspiegel über die in den Fahrzeugpapieren angegebene Breite hinausragen

Dass die Außenspiegel in der angegebenen Fahrzeugbreite berücksichtigt sind