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19.05.2006, 16:54 Uhr

zu: Wichtige frage an euch anwälten

Hier wirst Du wenig Anwälte wissen, dafür aber sicher einige, die Dir ein paar Antworten geben können.

Das Fahren ohne Fahrerlaubnis ist eine Straftat gemäß § 21 StVG.
Als Strafe sind dafür Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr vorgesehen.
Wenn Deine Freundin vorher strafrechtlich nicht in Erscheinung getreten ist, ist eine Geldstrafe von 10 - 30 Tagessätzen meiner Einschätzung nach wahrscheinlich. Das entscheidet aber letztlich der Richter.
Die gleichen Folgen treffen der Fahrzeughalter (das bist dann ja wohl Du), wenn Du wissentlich, daß Deine Freundin keine Fahrerlaubnis hat, die Fahrt zulässt.

Erzähl mal, wie das passiert ist. Unter welchen Umständen ist sie gefahren, von wem wurde sie angezeigt?

Einen Grund für eine Führerscheinsperre oder weitere auflagen in dem Falle, daß Deine Freundin einmal einen Führerschein machen will, so nicht. Genau voraussehen kann das aber niemand, zumal wir die Details der Tat nicht kennen. Bei strafverschärfenden Umständen könnte eine Sperre gegen den Täter verhängt werden. Außerdem könnte Deiner Freundin eine MPU auferlegt bekommen, wenn sie ihren Führerschein machen will. Wie gesagt, wir sind neugiereig auf Details :))

mfG Durban

P.S.: Wie alt seid Ihr eigentlich?

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19.05.2006, 17:10 Uhr

zu: Wichtige frage an euch anwälten

Ich gehe mal davon aus, daß Deine Freundin minderjährig ist. Dann würde wohl Jugendstrafrecht zur Anwendung kommen. Da ist es auch denkbar, daß die Anzeige gegen Ableisten einiger Sozialstunden fallengelassen wird.

Vor Gericht und auf hoher See sind wir allein in Gottes Hand *gg*

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21.05.2006, 22:14 Uhr

zu: Wichtige frage an euch anwälten

Was wir übrigens noch gar nicht erwähnt haben dabei sind 6 Punkte an Fahrzeugführer und -Halter.

Deine Freundin kann nach Jungend- oder Erwachsnenstrafrecht verurteilt werden. Das kommt ganz auf die Beurteilung der Jugendgerichtshilfe an.

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