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Bußgeld, Punkte, Probezeit
 Lizzard
21.04.2006, 18:12 Uhr
Gerichtsurteil gesucht!
Hallo!
Ich hab ein Problem. Auf der A2 Hannover - Berlin gibs irgendwo im Osten eine ca. 20 Km lange 120er Zone.
Wie man es von dieser Autobahn kennt (3 Spuren glatter Beton schnurgerade) auch dort wieder alles frei. Auf einer Autobahnbrücke wurde mit Laser gemessen. Alle hielten sich nicht ansatzweise an das Tempo. Bin in einer "Schlange" (5 Autos) mitgefahren immer so um die 200 Kmh. ALLE ja sogar die ganz rechts fuhren deutlich über 120.
Son Glück wie ich hatte, war ich natürlich auch noch der 1. Hab zwar noch voll ins Eisen gelangt, aber Punkte gib's sicherlich...
Abschließend ist noch zu sagen, dass 1000 m dahinter das Tempo komplett aufgehoben worden ist. Das ist doch echt die reinste Schikane. Die Fahrbahn hatte den gleichen Asphalt, den gleichen Kurvenverlauf, die gleiche Anzahl Spuren. Alle Leitplanken waren ok, alle Markierungen vorhanden. Lärmschutz ist ebenfalls ausgeschlossen, zudem das meist begründet wird durch ein Zusatzschild...
Ich hab vorhin mit meinen Vater darüber diskutiert und der meinte es soll mal nen Urteil gegeben haben, von so einen gleichen Fall auf der Strecke Lübeck - Hamburg. Dort musste der Fahrer nicht zahlen, weil es sich dort um einen Autobahnabschnitt handelte, wo man das Tempolimit aufheben müsste.
Kennt einer dieses Urteil?

 diezge
21.04.2006, 18:58 Uhr
zu: Gerichtsurteil gesucht!
Hallo Lizzard,
ich kenne das Urteil zwar nicht, aber wir Autofahrer dürfen uns den Kopf nicht darüber zerbrechen warum Tempolimits bestehen, wir sollen uns daran halten.
Bei uns gibt es auf einer Landstraße auch ein Tempolimit 50 km/h mit Zusatzschild Bushaltestelle. Diese Bushaltestelle wird aber nur von Schulbussen angefahren. Nach dem gesunden Menschenverstand ist es eigentlich unsinnig, sich sonntags an dieses Tempolimit zu halten (kein Unterricht --> kein Schulbus --> keine Schüler). Dies hat uns Autofahrer aber nicht zu interessieren. Die Polizei darf dort auch sonntags blitzen und Du würdest kein Recht bekommen.
Gruß,
diezge
 durbanZA
21.04.2006, 22:00 Uhr
zu: Gerichtsurteil gesucht!
Lizzard, so ein Urteil gibt es nicht. Ein Tempolimit gilt, auch ohne Begründung, da der Verkehrsteilnehmer oft die Begründung für das Limit gar nicht wissen kann. So kann er auch nicht entscheiden, wann er ein Tempolimit einhalten muß oder nicht. Übrigens muß der VT auch nicht über eine Lärmschutzmaßnahme informiert werden.
Dieses Urteil ist eindeutig Legende.
Übrigens ist dort die Autobah aufgrund drr hohen Verkehrsdichte und der daraus resultierenden Unfallhäufigkeit in den letzten Jahren limitiert. Und woher solltest Du das wissen (wenn Du nicht zufällig denselben Zeitungsartikel gelesen hättest wie ich :))
 Lizzard
21.04.2006, 22:47 Uhr
zu: Gerichtsurteil gesucht!
>>>Übrigens ist dort die Autobah aufgrund drr hohen Verkehrsdichte und der daraus resultierenden Unfallhäufigkeit in den letzten Jahren limitiert.<<<
Auf 20 Km wo nur eine Auffahrt ist? Es wurde davor bereits 10 Km vorher und hinterher für die nächsten 30-40 Km die Geschwindigkeit aufgehoben. Das war um 16 Uhr, Hauptverkehrszeit. Da war es alles andere als voll.
Nochmal ne andere Spekulation. Wird man per Laser nicht immer gleich zur Kasse gebeten? Vielleicht wurden auch nur die Sicherheitsabstände gemessen?
 durbanZA
22.04.2006, 01:55 Uhr
zu: Gerichtsurteil gesucht!
Zur Ahndung einer Owi muß der Fahrer identifiziert werden. Die sofortige Fahrerfeststellung durch Anhalten ist das sicherste. Ansonsten muß entweder ein Photo gemacht werden oder der Fahrer muß zweifelsfrei durch Zeugen (zB Polizisten) beschrieben werden können. Das gilt allerdings für Geschwindigkeits- und Abstandsmessungen.
 Lizzard
22.04.2006, 14:19 Uhr
zu: Gerichtsurteil gesucht!
>>>Das gilt allerdings für Geschwindigkeits- und Abstandsmessungen. <<<
Zu deutsch: Die haben Abstände kontrolliert?! Da vor mir aber niemand war, haben sie mich nicht rausgeholt? Puuhh, wär das herrlich.
 tolu
22.04.2006, 14:29 Uhr
zu: Gerichtsurteil gesucht!
das urteil kenne ich auch nicht. aber ich denke zu wissen wie du das aktenzeichen rausfindest.
www.urteilsticker.de
dort zum verkehrsrecht.
allerdings solltest du genau lesen was im urteil steht. der fall muss mit deinem identisch sein.
zu (aus meiner sicht ohne die genauenhintergründe zu kennen) unsinnigen beschränkungen kann ich dir auch eine menge erzählen. z.b. A5 richtung basel ca. 40km vor der schweizer grenze. da wurde der fahrbahnbelag aufwändig erneuert und jetzt gilt da 120. vorher war da unbeschränkt, obwohl der belag schlecht war (risse, löcher, alte betonplatten).
 durbanZA
22.04.2006, 15:30 Uhr
zu: Gerichtsurteil gesucht!
Aber es ist nicht an uns, solche Geschwindigkeitsbegrenzungen im Moment des Fahrens anzuzweifeln. Warum es die Begrenzung dort gibt, kann der Fahrer nicht wissen, und deshalb kann er sich auch nicht entscheiden, welche Regeln er einhält und welche nicht.
Ein solches Urteil gibt es nicht.
Übrigens sollte man ähnliches auch nicht in einen Widerspruch schreiben, denn damit wird ganz klar der Vorsatz erfüllt, was zu einer Verdoppelung der Geldbuße führen kann: "Ich wußte zwar, daß da 120 sind, bin abwer schneller gefahren, weil ich die Begrenzung für unsinnig halte"--- vorsätzlicher geht es kaum.
 tolu
22.04.2006, 15:39 Uhr
zu: Gerichtsurteil gesucht!
ob es so ein urteil nicht gibt wirst du kaum sicher wissen.
unmöglich ist es nicht. du kennst unsere gerichte wohl noch nicht.
 durbanZA
22.04.2006, 15:51 Uhr
zu: Gerichtsurteil gesucht!
hm... ich kenne Dich zwar nicht, unterlasse mir aber jeden weiteren Kommentar ;)
Trotzdem lässt sich mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit sagen, daß es ein solches Urteil nicht gibt.
 durbanZA
22.04.2006, 15:52 Uhr
zu: Gerichtsurteil gesucht!
Außerdem wäre das auch nicht richtungsweisend, es sei denn, es wäre ein OLG- Urteil; aber das weißt Du ja sicherlich auch, bei deiner Gerichtserfahrung ;)
 Lizzard
22.04.2006, 16:26 Uhr
zu: Gerichtsurteil gesucht!
Schaut mal hier:
http://www.radarfalle.de/news/1999/185.php
Nur leider hat der Kläger in dem Fall verloren :-(
Zitat:
"Es folgte damit den vorausgegangenen Instanzen, wonach "sich der betroffene Streckenabschnitt als besonders unfallauffällig erwiesen" habe. Dies sei auf "eine erhöhte Verkehrsdichte" zurückzuführen. Die Tempolimits bestünden daher zu Recht. "
"Außerdem sind Behörden nun angehalten, solche Verkehrsbeschränkungen genauer zu begründen."
Zitatende
Das war definitiv nicht der Fall. Es stand keine Begründung unter dem Schild. Wie zum Beispiel: Staugefahr, Unfallgefahr/schwerpunkt, Lärmschutz etc.
Nur dieses Verkehrszeichen wo die Kilometerangabe alle 1000 Meter runterzählt.
Also so abzulesen:
Tempo 120 "auf" 11 Km
Tempo 120 "auf" 10 Km usw. usw...
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.06-108-B / 3 Fehlerpunkte
Worauf stellen Sie sich hier ein?

Dass beide Radfahrer ohne Pendelbewegungen dicht am Bordstein weiterfahren
Dass der entferntere Radfahrer nach links pendelt
Auf stark schwankende Fahrweise des Radfahrers mit der Last auf dem Gepäckträger
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-142 / 3 Fehlerpunkte
Was ist bei diesen Verkehrszeichen zu beachten?

Beim Einfahren in den Kreis ist zu blinken
Es darf nur mit Schrittgeschwindigkeit gefahren werden
Das Halten auf der Kreisfahrbahn ist verboten
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.5.01-113 / 3 Fehlerpunkte
Was können Sie tun, um die Umwelt zu schonen?
Kurzstreckenfahrten, zum Beispiel zum nahe gelegenen Briefkasten, vermeiden
Fahrten mit Vollgas vermeiden
Fahrten in überfüllte Innenstädte vermeiden
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