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Bußgeld, Punkte, Probezeit

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Alex86
11.04.2006, 20:53 Uhr

Unfall beim Abbiegen ohne Polizei

Hi Leute!
in der letzten Woche ist mir leider folgendes passiert:

ich bin auf eine volle Kreuzung raufgefahren und stand mitten auf der Straße. Dann wollte ich auf die 2 Linksabbiegerspur wechseln, wo ich um ein Auto herum fahren musste. Während ich dies machte habe ich ausgelenkt und ein vorbeigefahrender Wagen hupte. Meine letzt Reaktion war das falsche herumreissen des Lenkers und ich stoßte vorne gegen das Fahrzeug, das ich umfahren wollte. Am Unfallort haben wir ohne hilfe der Polizei die Daten ausgetauscht. Nun nach Tagen habe ich mit der Erledigung der Bezahlung Schwieriegkeiten, da mein Unfallgegner einen Bar-Vorschuss ohne jegliche Rechnung haben will. Kann ich trotz eines kleinen Krazers am Auto Schwierigekeiten mit der Probezeit bekommen???
Ich wäre über eure Infos sehr dankbar! Gruß Alex

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern DaRealAd
11.04.2006, 21:18 Uhr

zu: Unfall beim Abbiegen ohne Polizei

Solange die Polizei nichts mitbekommt passiert nichts mit deiner Probezeit. Bei deiner Unfallschilderung bin ich mir nicht ganz sicher, ob das ein A-Verstoß wäre, oder ob du hier mit einem Verwarngeld davongekommen wärst. Aber eigentlich macht es keinen Sinn das nachträglich bei der Polizei zu melden.

Verweise deinen Unfallgegner einfach an deine Versicherung, die sorgt schon dafür, dass er bekommt was ihm zusteht und passt auf, dass kein Betrug stattfindet. Auch wenn du den Schaden selber zahlen willst, um eine Höherstufung zu vermeiden, kannst du das später immer noch an die Versicherung zurückzahlen, es ist also nich nötig, dass du dich mit der Zahlung rumärgerst.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Alex86
12.04.2006, 00:19 Uhr

zu: Unfall beim Abbiegen ohne Polizei

erstmal vielen dank für den Tip! da hab ich mir was nettes eingefangen ;-)

Ich hätte eigentlich auch keine erklärung warum mein unfallgegner im nachhinein zur polizei gehen sollte, wegen einem kleinen kratzer, die sie selber auf dem ersten Blick nicht nachbessern wollte.

Leider kam es jetzt erst zu Missverständnissen.

Welcher Vorfall und mit welchem Ausmaß würde denn ein A-Verstoß vorliegen?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern rizzo
12.04.2006, 09:59 Uhr

zu: Unfall beim Abbiegen ohne Polizei

Da ihr die Polizei nach dem Unfall nicht gerufen habt, hat sie mit der Sache absolut nichts zu tun. Die Schadensabwicklung findet allein zwischend dir und dem Unfallgegner (bzw. der Versicherung), und wenn es Streit gibt, dem Zivilgericht statt. Keine Gefahr für die Probezeit.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern rizzo
12.04.2006, 10:03 Uhr

zu: Unfall beim Abbiegen ohne Polizei

Nachtrag:

> Ich hätte eigentlich auch keine erklärung
> warum mein unfallgegner im nachhinein zur
> polizei gehen sollte, wegen einem kleinen
> kratzer

Es würde gar auch keinen Sinn machen, egal wie klein/groß der Kratzer ist.

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.03-106 / 3 Fehlerpunkte

Sie fahren auf einer stark verschneiten Landstraße mit Gegenverkehr. Die Fahrbahn ist durch einen Schneepflug geräumt. Worauf müssen Sie achten?

Fußgänger können wegen der aufgehäuften Schneemassen die Fahrbahn nicht verlassen und verengen diese zusätzlich

Auf Fußgänger brauchen Sie nicht besonders zu achten, weil diese auf den fließenden Verkehr Rücksicht nehmen müssen

Sie dürfen nur so schnell fahren, dass eine Gefährdung von Fußgängern in jedem Fall ausgeschlossen ist

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-144 / 3 Fehlerpunkte

Wie haben Sie sich bei dieser Verkehrszeichenkombination zu verhalten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-144

Das Einfahren nach links ist vorgeschrieben

Beim Einfahren in den Kreisverkehr ist Vorfahrt zu gewähren

Das Verlassen des Kreises muss durch Blinken nach rechts angezeigt werden

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-101 / 3 Fehlerpunkte

Sie fahren außerorts an diesem Verkehrszeichen vorbei. In welcher Entfernung ist die Gefahrstelle zu erwarten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-101

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