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Bußgeld, Punkte, Probezeit

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern angel_of_sin
06.02.2006, 15:00 Uhr

Nachschulung?

Hallo alle miteinander,
Ich hab mal ne Frage an euch und ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen!
Also das ganze fing so an, das ich am 13.Januar (es war sogar ein Freitag :-( ) nen Unfall hatte, Ich kamm von der Straße mit Vorfahrt achten und wollte in eine Vorfahrtsstraße einbiegen, naja, ich dachte ich könnte noch schnell raus fahren aber wurde von dem Vorfahrtberechtigten Auto erwischt :-( ...zumindest kam dann die Polizei, hat alles aufgenommen usw. der Polizist hat in den Bericht geschrieben ich wär mit 15km/h auf die Kreuzung zugefahren und habe gdacht es würde mir noch reichen....
Auf jedenfall hat der Polizist gemeint das Landratsamt würde entscheiden ob ich ne Nachschulung machen müsste, ein Bußgeldbescheid mit 3 Punkten und 85€ Bußgeld hab ich shcon bekommen, aber wie siehts mit Nachschulung aus, würde es im Bußgeldschreiben erwähnt sein das ich eine Nachschuulung machen muss? Ich hab mir bisher nie etwas zu Schulden kommen lassen, auch nicht als ich mit 16 den Rollerführerschein hatte (hab jetzt noch 1 Jahr Probezeit vor mir). Könnte ich die Nachschulung irgendwie umgehen z.B. 3 Monate Führerschein abgeben oder so?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern to
06.02.2006, 15:42 Uhr

zu: Nachschulung?

Die "Einladung" zur Nachschulung kommt erst nachdem der Bußgeldbescheid rechtskräftig geworden ist. Zuerst werden nämlich die Punkte in Flensburg eingetragen und von dort geht Mitteliung an die örtliche Verkehrsbehörde, die Dich dann zur Nachschulung auffordern wird. Umgehen lässt sich eine solche Nachschulung nicht. Wenn Du die Teilnahme nicht innerhalb der Frist, die man Dir setzen wird, nachweist, wird die Fahrerlaubnis entzogen.

Eine neue Fahrerlaubnis beantragen kannst Du dann frühestens wieder, wenn Du an einer Nachschulung teilgenommen hast. Also einfach Absitzen geht nicht.

Übrigens, die Probezeit verlängert sich auf 4 Jahre und wird bei eventuellem Entzug eben unterbrochen, d.h. sie läuft nach einer Neuerteilung wieder weiter.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern angel_of_sin
06.02.2006, 16:01 Uhr

zu: Nachschulung?

@ to

also hat das Landratsamt garnichts mit der Entscheidung über die Nachschulung zu tun?

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-128 / 3 Fehlerpunkte

Wie verhalten Sie sich bei diesem Verkehrszeichen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-128

Sie müssen mindestens mit 60 km/h fahren, sofern Sie nicht aus Gründen der Verkehrssicherheit langsamer fahren müssen

Sie dürfen nicht schneller als 60 km/h fahren

Sie dürfen diese Straße nicht benutzen, wenn Sie nicht mindestens 60 km/h fahren können oder dürfen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-007 / 3 Fehlerpunkte

Wie müssen Sie sich bei diesem Verkehrszeichen verhalten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-007

Sie müssen an Verkehrsinseln rechts vorbeifahren

Sie sind verpflichtet, nach rechts abzubiegen

Sie dürfen vor diesem Zeichen nicht nach links abbiegen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-024-B / 3 Fehlerpunkte

Was ist hier richtig?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-024-B

Man darf mit Schrittgeschwindigkeit rechts vorbeifahren, wenn Fahrgäste nicht behindert werden und eine Gefährdung ausgeschlossen ist

Wenn niemand behindert oder gefährdet wird, darf man rechts auch schneller als mit Schrittgeschwindigkeit vorbeifahren

Die Fahrgäste müssen vor dem Einsteigen den fließenden Verkehr durchlassen