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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern calibrafahrer
07.12.2005, 00:47 Uhr

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hallo aku,

habe dasselbe problem wie du :-)

ich habe meine versicherung bis zum 31.12.2005 gekündigt und ich möchte mich zum 1.1.2006 andere versicherung anmelden. problem is nur, das ich einmal unfall hatte...

ich habe jetzt 140% und eigentlich nächstes jahr (2006) 100%

aber wegen dem unfall?

soll ich der anderen versicherung sagen, dass ich ab 1.1.2006 100% habe oder so?

für eure antworten freue ich mich schon

mfg adam

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08.12.2005, 16:28 Uhr

zu: Versicherung wechseln

@calibrafahrer

Da brauchst Du gar nichts sagen, das ermittelt die neue Versicherung selbst über die alte - das ist das, was BS01 mit "mitnehmen" meinte.

Woher weisst Du, dass Du nächstes Jahr 100% haben wirst? Hast Du schon ein entsprechendes Schreiben von der Versicherung bekommen? Falls ja, dann bleibt das auch bei der neuen Versicherung so.

Solltest Du aber einen Schaden über Deine Versicherung reguliert haben, kann es eigentlich nicht sein, dass Du "dafür" auch noch mit den Prozenten runter gehst!?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern calibrafahrer
08.12.2005, 19:58 Uhr

zu: Versicherung wechseln

habe es erfahren dass ich nächstes jahr 155% habe :(

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.12-105 / 3 Fehlerpunkte

Wo ist das Parken verboten?

Unmittelbar hinter Fußgängerüberwegen

Am Fahrbahnrand, wenn hierdurch die Benutzung gekennzeichneter Parkflächen verhindert wird

Vor Bordsteinabsenkungen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.23-005 / 3 Fehlerpunkte

Unter welchen Bedingungen ist Telefonieren für den Fahrer während der Fahrt unzulässig?

Wenn die sichere Führung des Fahrzeugs nicht mehr gewährleistet ist

Wenn das Mobiltelefon oder der Hörer des Autotelefons in der Hand gehalten werden muss

Wenn das Mobiltelefon oder der Hörer des Autotelefons aufgenommen werden muss

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-114 / 3 Fehlerpunkte

Wie verhalten Sie sich bei diesem Verkehrszeichen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-114

Nicht mehr überholen

Geschwindigkeit verringern

Vor Erreichen der Verengung immer anhalten