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Bußgeld, Punkte, Probezeit

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern damarco
22.09.2005, 19:15 Uhr

ROTE AMPEL: SPEZIALFRAGE

Ich bin in der Probezeit und habe heute eine rote rote Ampel im Ort überfahren.
Das besondere ist:
Ich bin auf der Linksabbiegerspur gefahren. rechts neben mir auf der "geradeausspur" war auch ein auto das ca 1 sec vor mir über die Ampel gefahren ist! das bedeutet dass ich "hoffentlich" durch das andere Auto verdeckt war!
Es hat jedoch 2Mal geblitzt, deswegen hatte ich am Anfang den Verdacht, dass der zweite Blitz wegen mir kam. Ich habe aber gehört das ein Ampelbltzer 2 Mal blitzt. das 1te mal wenn man die Linie überschreitet und dann 1 sec später nocheinmal.
Das könnte ja bedeutet so fern dies wahr ist, dass der zweite Blitz auch dem anderen gehört hat!

FRAGE: Stimmt das mit den 2 Blitzen???? Wenn es stimmt - hätte ich trozdem was zu befürchten falls sie mein Nummernschild erkennen können?

Ich würde dann ne Strafe von 50eur, Probezeitverlängerung und Nachschulung + 3 Punkte bekommen oder?


Gruß
Marco

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
22.09.2005, 20:16 Uhr

zu: ROTE AMPEL: SPEZIALFRAGE

Ampelblitzer blitzen tatsächlich zweimal, um die Fahrtrichtung des Fahrzeugs und Geschwindigkeitsdifferenz zu dokumentieren. Damit eine Strafe wirksam werden kann, muß der Fahrer zweifelsfrei identifiziert werden.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Chiller
23.09.2005, 13:35 Uhr

zu: ROTE AMPEL: SPEZIALFRAGE

Natürlich blitzen die zweimal. Nur so kann man feststellen ob ein Auto tatsächlich in den geschützten Bereich eingefahren ist oder nur etwas die Haltelinie überfahren hat.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
23.09.2005, 13:52 Uhr

zu: ROTE AMPEL: SPEZIALFRAGE

Stimmt, die Ampelblitzer machen immer 2 Bilder im Abstand von einer Sekunde. Fährt ein Auto mit 50 km/h oder schneller über eine rote Ampel, dann ist es auf dem zweiten Bild gar nicht mehr drauf. Rollt das Auto nur bis über die Kontaktschleife und hält dann noch, dann ist das auf dem zweiten Bild zu sehen, sodass kein Bußgeldbescheid erlassen wird, sondern allenfalls ein Verwarnungsgeld wegen Nichtbeachten der Haltlinie fällig ist.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
24.09.2005, 16:26 Uhr

zu: ROTE AMPEL: SPEZIALFRAGE

Wollte grad sagen, liegt nur ein Photo vor, kann der Bußgeldbescheid angefochten werden.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern dummy5
24.09.2005, 23:44 Uhr

zu: ROTE AMPEL: SPEZIALFRAGE

Wer eine rote Ampel überfährt, dem gehört es nicht anders. Für mich gehört das mit zum Schlimmsten, was man tun kann. Leider sieht man es immer häufiger, dass Leute bei "schon-lange-gelb" noch mal Gas geben und dann nicht nur bei Rot drüberfahren, sondern auch noch richtig schnell. Wer sich als Fußgänger oder Radfahrer aufs eigene Grün verlässt (was man auch nicht sollte) hat keine Chance.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Ps2spieler
25.09.2005, 18:02 Uhr

zu: ROTE AMPEL: SPEZIALFRAGE

»Wer sich als Fußgänger oder Radfahrer aufs eigene Grün verlässt (was man auch nicht sollte) hat keine Chance.«

das meisnt du ja nicht ernst autofahrer missachten das rotlicht fast nie(auch wennn man die Ampel kennt und weis ist kein Blitzer eingebaut) und Radfahrer und Fußgänger geht jeder 2. bei Rot rüber .

Ich selber fahr bei orange auch nur rüber wenn ich weiss das Bremsweg warscheinlich zu kurz ist. Und die fußgänger Ampel schalten vielleicht erst nach 10 sek um wenn die andere auf rot ist und da fährt keienr mehr drüber außer villeicht geisteskranke solchen sollte man den Füherschein wirklich für längere zeit entziehen. Hab schon oft Beobachtet wennn ich mal mit Rad oder zu Fuß unterwegs bin das wennn beide seiten stehen fußgänger schon rüberlafuen und dannn dauert das meistens noch 5 sek bis ampel auf grün ist.

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