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Bußgeld, Punkte, Probezeit


 
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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
25.08.2005, 19:51 Uhr

zu: Foto bei Bußgeldbescheid nicht zu erkennen!!

Ist der Bußgeldbescheid an Dich gerichtet? Wieviel sollst Du denn zahlen? Über 21 km/h drüber?

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25.08.2005, 19:53 Uhr

zu: Foto bei Bußgeldbescheid nicht zu erkennen!!

Wenn der Fahrer nicht identifiziert werden kann, ist keine Verurteiluing mäöglich, es kann ausschließlich der Täter belangtz werden, wenn der nicht ermittelt wird, dann fällt die ganze Sache ins Wasser.
Allerdings bekommst Du nur eine minderwertige Kopie des Photos zugeschickt. Das Bild, das den Behörden zur Verfügung steht, ist sehr viel besser.
Und die Tatsache, daß Du einen Bußgeldbescheid bekommen hast, ist schon ein Anzeichen dafür, daß das Original besser ist, sonst hätte man ja zuerst den Halter, Deinen Mann, angeschrieben.

mfg durban

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Viviane
25.08.2005, 21:34 Uhr

zu: Foto bei Bußgeldbescheid nicht zu erkennen!!

geht das schon wieder los? bei 30 euro sind die kosten doch im endeffekt bei einem widerspruch höher, als wenn ihr einfach bezahlt, und der ganze aufwand steht in keinem verhältnis zum bußgeld. stellt euch net so an und zahlt!


(abgesehen davon dürfte das auto zu erkennen sein, also kennzeichen, und wenn ihr keinen nennen könnt, von dem ihr behauptet, er wäre gefahren, müsst ihr so und so zahlen.)

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Wildwechsel
25.08.2005, 21:41 Uhr

zu: Foto bei Bußgeldbescheid nicht zu erkennen!!

Viviane: Was meinst du denn als routinierte Widerspruchskostenschätzerin, was so ein Widerspruch kostet? Der zweite Teil ist Unsinn, belangt wird nicht der Halter, sondern der Fahrer, und dem muss nachgewiesen werden, dass er es war.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Viviane
25.08.2005, 23:22 Uhr

zu: Foto bei Bußgeldbescheid nicht zu erkennen!!

nach der logik würde überhaupt nie einer bezahlen, so genau sind die fotos schließlich auch nicht.

es ging mir nicht darum, was es sie kostet, sondern was es den staat kostet, und da sie ja schließlich tatsächlich zu schnell gefahren ist, finde ich es schlichtweg assozial, sich jetzt drücken zu wollen.

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-110-B / 3 Fehlerpunkte

Was ist in dieser Situation richtig? (Warnblinklicht an)

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-110-B

Auf beiden Fahrstreifen muss angehalten werden, wenn sonst Fahrgäste gefährdet würden

Die Fahrzeuge auf dem linken Fahrstreifen dürfen ohne besondere Vorsicht an dem Bus vorbeifahren

Auf beiden Fahrstreifen darf höchstens mit Schrittgeschwindigkeit an dem Bus vorbeigefahren werden

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-143 / 3 Fehlerpunkte

Was ist bei diesen Verkehrszeichen zu beachten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-143

Beim Verlassen der Kreisfahrbahn ist zu blinken

Dem Verkehr auf der Kreisfahrbahn ist Vorfahrt zu gewähren

Beim Einfahren in den Kreisverkehr ist zu blinken

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.16-101 / 3 Fehlerpunkte

Zu welchem Zweck darf die Hupe außerorts benutzt werden?

Als Warnsignal

Als Überholsignal

Als Rufzeichen