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Bußgeld, Punkte, Probezeit
Kins
26.07.2005, 13:06 Uhr
Probezeit beim Auto wenn vorher Roller vorhanden???
Ich bin mittlerweile 18 Jahre alt und bin ab dem 15 Lebensjahr Roller gefahren.Verkürzt sich meine Probezeit deshalb auch um 1 Jahr statt wie beim 125er Führerschein um 2 Jahre????
#89120
Georg_g
26.07.2005, 16:48 Uhr
zu: Probezeit beim Auto wenn vorher Roller vorhanden???
Ein Roller, egal ob Mofa oder Klasse M, bewirkt leider keinen Beginn der Probezeit. Du hast also für die Klasse B 2 Jahre Probezeit.
#89143
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-105-B / 3 Fehlerpunkte
Wie müssen Sie sich verhalten?
Vorsichtig links vorbeifahren
Ausreichend Seitenabstand zu Fußgängern einhalten
Den Fußgänger mit dem Mofa durch Hupen auffordern, auf den Gehweg überzuwechseln
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.09-006 / 3 Fehlerpunkte
Sie wollen nach links abbiegen. Wann haben Sie auf den nachfolgenden Verkehr zu achten?
Lediglich einmal vor dem Abbiegen
Vor dem Einordnen und noch einmal unmittelbar vor dem Abbiegen
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.05-103 / 3 Fehlerpunkte
Was ist Voraussetzung für das Ausscheren zum Überholen?
Dass der Vorausfahrende rechts blinkt
Dass eine Gefährdung des nachfolgenden Verkehrs ausgeschlossen ist
Dass der Gegenverkehr nicht gefährdet wird
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