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Bußgeld, Punkte, Probezeit
Kins
26.07.2005, 13:06 Uhr
Probezeit beim Auto wenn vorher Roller vorhanden???
Ich bin mittlerweile 18 Jahre alt und bin ab dem 15 Lebensjahr Roller gefahren.Verkürzt sich meine Probezeit deshalb auch um 1 Jahr statt wie beim 125er Führerschein um 2 Jahre????
#89120
Georg_g
26.07.2005, 16:48 Uhr
zu: Probezeit beim Auto wenn vorher Roller vorhanden???
Ein Roller, egal ob Mofa oder Klasse M, bewirkt leider keinen Beginn der Probezeit. Du hast also für die Klasse B 2 Jahre Probezeit.
#89143
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.05-108 / 3 Fehlerpunkte
In welchen Fällen dürfen Sie eine Straßenbahn links überholen?
In Einbahnstraßen
Wenn die Fahrbahn (keine Einbahnstraße) rechts neben der Straßenbahn durch andere Fahrzeuge versperrt ist
Wenn die Schienen zu weit rechts liegen
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-015 / 3 Fehlerpunkte
Ein Fußgänger mit einem weißen Stock will vor Ihnen die Fahrbahn überqueren. Wie müssen Sie sich verhalten?
Warnzeichen geben und mit gleicher Geschwindigkeit weiterfahren
Weiterfahren, weil Blinde die Fahrbahn nicht ohne Begleitung überqueren dürfen
Geschwindigkeit vermindern und nötigenfalls anhalten
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-023 / 3 Fehlerpunkte
Ein Radweg, auf dem eine Gruppe von Kindern fährt, endet. Womit muss gerechnet werden?
Dass die Kinder
- bedenkenlos auf die Fahrbahn wechseln
- absteigen und warten, bis alles frei ist
- zu weit in die Fahrbahn kommen
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