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Bußgeld, Punkte, Probezeit (- Beitrag wird nicht angezeigt -)
 schnullerbacke
28.06.2005, 16:21 Uhr
zu: Teilschuld --> Nachschulung?
Soll keine Rechtsberatung sein, und mit dem Nachschulungskram kenn ich mich nicht aus. Bin ich zu alt für.
ABER: Selbst WENN du geblinkt hättest, darf der andere nicht darauf vertrauen. (Manchmal blinkt man ja auch etwas zu früh, wenn zwei Einmündungen oder Einfahrten nacheinander kommen. Da würde ich auch warten, bis das andere Auto wirklich abbiegt.
Wenn du ihr in die Seite gefahren bist, ist dein Blinker kaputt? Wäre gut, man kann nämlich bei den kaputten Glühbirnen festellen, ob sie "an" oder "aus" waren. Hab ich jedenfalls mal gelesen, würde ich deiner Gegnerin mal so erzählen. Vielleicht kriegt sie kalte Füsse, wenn sie fürchten muss, beim Lügen überführt zu werden.
 Talinka 
28.06.2005, 18:26 Uhr
zu: Teilschuld --> Nachschulung?
Ich würde mal sagen, da steht Aussage gegen Aussage. Deine Unfallgegnerin hat zwar einen Zeugen, aber es ist auch der Polizei wohlbekannt, dass man diesen sog. Zeugen nicht zu 100% alles glauben kann ;-)
Im Endeffekt zählen die Tatsachen, also dass sie dir die Vorfahrt genommen hat. Punkt. Dass du geblinkt hast, würde in der Situation wohl jeder erzählen, um sich aus dem Dreck zu ziehen.
Außerdem... sollte die Sache tatsächlich noch weiter gehen, wird man wohl noch weitere Zeugen suchen (die Kreuzung wird vielleicht nicht leer gewesen sein). Und die haben keinen Grund, zu lügen ;-)
 xgoedex
28.06.2005, 22:24 Uhr
zu: Teilschuld --> Nachschulung?
»Sollt ich eine Teilschuld bekommen, muss ich dann ebenfalls zu einem Nachschulungsseminar?«
Solche Sachen wie "Teilschuld" sind Regelungen, die die Versicherungen treffen. Daraus kann keine Pflicht zur Nachschulung resultieren.
Nur wenn von der Polizei bzw. Bußgeldstelle ein Verkehrsverstoß der A-Kategorie vorgeworfen wird, welcher üblicherweise mit einem Bußgeld von mehr als 35,- Euro und Punkten geahndet wird, wird auch eine Nachschulung angeordnet.
Aber auch dies wäre bei einem versehentlich betätigten Blinker nicht erfüllt.
»"... man kann nämlich bei den kaputten Glühbirnen festellen, ob sie "an" oder "aus" waren."
Geht das auch wirklich mit einem Blinker? Ich meine was ist, wenn die Birne gerade dann kaputt ging als sie aus war? Wäre ja nur eine 50:50 Chance.«
Das geht tatsächlich. Soweit ich weiß, ist dabei unerheblich, ob das Blinkerlämpchen im Moment des Aufpralls gerade aufgeleuchtet hat oder nicht. Der Leuchtfaden ist so oder so noch heiß genug, um die entsprechende Verformung aufzuweisen (oder eben keine Verformung).
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.20-006 / 3 Fehlerpunkte
Eine Straßenbahn fährt in der Fahrbahnmitte und erreicht eine Haltestelle mit wartenden Fahrgästen am Fahrbahnrand. Wie verhalten Sie sich kurz vor dem Stillstand der Straßenbahn?
Ich brauche die Fahrgäste in dieser Situation nicht zu beachten, weil sie die Fahrbahn noch nicht betreten dürfen
Ich überhole die Straßenbahn, weil diese noch nicht steht
Ich bleibe hinter der Straßenbahn, um die Fahrgäste nicht zu gefährden
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-014 / 3 Fehlerpunkte
Was haben Sie bei diesem Verkehrszeichen zu beachten?

Sie dürfen halten, um Mitfahrer aussteigen zu lassen
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