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Bußgeld, Punkte, Probezeit


 
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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
27.06.2005, 13:37 Uhr

zu: 3. Verkehrsdelikt in Probezeit

Da der zweite Verstoß (Geschwindigkeitsüberschreitung) noch vor dem Aufbauseminar begangen wurde, zählt er nicht im Rahmen der Probezeit. Der jetzige Verstoß mit dem Motorrad ist also der zweite. Neben dem Bußgeld und den Punkten wirst du irgendwann ein Schreiben bekommen, in dem man dir die Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung empfiehlt. Diese ist aber freiwillig.

Kommt jetzt noch ein Verstoß während deiner Probezeit hinzu, wird dir die Fahrerlaubnis entzogen. Da deine Probezeit noch etwa 2 Jahre und 8 Monate dauert, solltest du etwas zurückhaltender fahren.

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.02.003 / 3 Fehlerpunkte

Womit ist zu rechnen, wenn man sich Kindern nähert?

Mit verkehrsgerechtem Verhalten der Kinder

Mit schnellem und richtigem Reagieren der Kinder

Mit unüberlegtem Verhalten der Kinder

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.03-001 / 3 Fehlerpunkte

Was verlängert den Bremsweg?

Nasse oder glatte Fahrbahnen

Mitführen eines ungebremsten Anhängers

Fahren auf Gefällstrecken

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.05.107 / 3 Fehlerpunkte

Auf welcher Seite ist eine Straßenbahn zu überholen, die in der Mitte der Fahrbahn fährt (keine Einbahnstraße)?

Links nur dann, wenn rechts andere Fahrzeuge die Fahrbahn versperren

Links

Rechts