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Bußgeld, Punkte, Probezeit

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01.06.2005, 10:34 Uhr

Frage zu PUNKTEREDUZIERUNG

Hallo,
Hätte eine Frage zu folgender Sachlage:
Bekam vor ca einem halben Jahr 12 Punkte wegen fahren ohne Fahrerlaubnis in mehr als zwei fällen. Das wurde mir allerdings noch nicht offiziell mitgeteilt und auch nicht auf punkteabbaumöglichkeiten usw hingewiesen . Jetzt wurde ich mit 33 km/h zu schnell geblitzt. (Ausserorts kfz mit anhänger) Also 3punkte +1Monat Fahrverbot. Machtr zusammen 15 P
Nach §4 (5) STVG sollte ich also nur 13 punkte bekommen, oder?
Oder gibts da probleme wegen vorhergehender straftat/Zeitabstand?
Und wie weise ich die behörde darauf hin?

§4 (5) STVG:

(5) 1Erreicht oder überschreitet der Betroffene 14 oder 18 Punkte, ohne dass die Fahrerlaubnisbehörde die Maßnahmen nach Absatz 3 Satz 1 Nr. 1 ergriffen hat, wird sein Punktestand auf 13 reduziert.

Danke schonmal,

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-015 / 3 Fehlerpunkte

Ein Fußgänger mit einem weißen Stock will vor Ihnen die Fahrbahn überqueren. Wie müssen Sie sich verhalten?

Weiterfahren, weil Blinde die Fahrbahn nicht ohne Begleitung überqueren dürfen

Geschwindigkeit vermindern und nötigenfalls anhalten

Warnzeichen geben und mit gleicher Geschwindigkeit weiterfahren

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.12-001 / 3 Fehlerpunkte

Wo ist das Halten verboten?

Unmittelbar hinter Fußgängerüberwegen

Auf Bahnübergängen

An engen und an unübersichtlichen Straßenstellen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.01-106 / 3 Fehlerpunkte

Was kann zum Abkommen von der Fahrbahn führen?

Unaufmerksamkeit, Ablenkung

Zu hohe Geschwindigkeit

Übermüdung