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Bußgeld, Punkte, Probezeit


 
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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
06.04.2005, 01:29 Uhr

zu: Was passiert nun ?

Nach der Rechtsprechung ist ein Absehen vom Fahrverbot im "Tausch" mit einer höheren Geldbuße zwar prinzipiell möglich, aber gerade nicht in den Fällen, in denen schon zuvor eine Zuwiderhandlug begangen wurde oder sogar ein Fahrverbot verhängt wurde. Da der letzte Verstoß nun schon die dritte Geschwindigkeitsüberschreitung innerhalb kurzer Zeit ist, kommt ein Absehen vom Fahrverbot hier wohl kaum in Betracht.

Mit dem Argument "Ich bin auf das Auto angewiesen" wird sich wohl kein Amtsrichter überzeugen lassen, es sei denn, ein Fahrverbot wäre für dich absolut existenzbedrohend.

...wahrscheinlich 30-40km/h innerorts zu schnell
Das ist aber ein große Spanne, bei der noch die Tachoabweichung zu berücksichtigen und die Toleranz abzuziehen ist. Also erst mal den Bußgeldbescheid abwarten.

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.04-102 / 3 Fehlerpunkte

Kann es gefährlich werden, wenn man von einer hell erleuchteten in eine dunkle Straße einbiegt?

Ja, weil sich die Augen nicht so schnell an die Dunkelheit anpassen können

Nein, wenn Sie mit Abblendlicht fahren

Ja, weil Fußgänger schlechter zu erkennen sind

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-134 / 3 Fehlerpunkte

Worauf weisen diese Verkehrszeichen hin?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-134

Auf ein Haltverbot,

- das nur für Lkw gilt

- das auf der Fahrbahn und auch auf dem Seitenstreifen gilt

- das nur auf dem Seitenstreifen gilt

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.10-005 / 3 Fehlerpunkte

Sie kommen aus einer Straße mit abgesenktem Bordstein und wollen in eine andere Straße einbiegen. Von links kommt ein Pkw. Was gilt hier?

Der abgesenkte Bordstein ist für die Wartepflicht ohne Bedeutung

Die Regel "rechts vor links"

Wer über einen abgesenkten Bordstein in eine Straße einfährt, ist wartepflichtig