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Bußgeld, Punkte, Probezeit

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern vwfreak
06.03.2005, 19:58 Uhr

hilfe sehr dringend nötig!!!!!!!!!!!!!!!!!!

hallo!

ich habe ein problem ich bin letztes jahr ein bißchen zu schnell unterwegs gewesen und habe 3 punkte und ca 150 euro geldstrafe. so dazu mußte ich 1 monat abgeben und ein asf seminar mit machen. dazu hatte ich aber nicht das geld ,im oktober nach den 4 monaten frist habe ich mein lappen dann abgeben so jetzt habe ich das geld zusammen und mache das asf seminar und mir wurde gesagt ich muss ein antrag auf wiedererteilung des führescheines stellen beim straßenverkehrsamtes und die sagten mir das der führeschein neu gedruckt wird und mich an bearbeitungskosten 112,60€
kosten. warum kriege ich ein neuen lappen es sind doch noch keine 2 jahre um?????
ist das korekt mit dem geld???

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06.03.2005, 20:27 Uhr

zu: hilfe sehr dringend nötig!!!!!!!!!!!!!!!!!!

Nach dem Entzug wurde ein alter Führerschein geschreddert. Deshalb muss jetzt ein neuer ausgestellt werden, ob die Kosten richtig sind, weiß ich nicht, müsste aber etwa soviel kosten wie bei der ersten Beantragung auch.
Die 2 Jahre haben damit nichts zu tun, wenn die um wären, müsstest du vor der Wiedererteilung die praktische und theoretische Prüfung neu machen.

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-004 / 3 Fehlerpunkte

Wie verhalten Sie sich bei diesem Verkehrszeichen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-004

Sie müssen die Fahrtrichtungsänderung nach rechts anzeigen

Sie dürfen nur nach rechts weiterfahren

Sie dürfen nicht nach rechts abbiegen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-014 / 3 Fehlerpunkte

Was haben Sie bei diesem Verkehrszeichen zu beachten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-014

Sie dürfen nicht halten

Sie dürfen halten zum Be- oder Entladen

Sie dürfen halten, um Mitfahrer aussteigen zu lassen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-128 / 3 Fehlerpunkte

Worauf weisen diese Verkehrszeichen hin?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-128

Auf einen unbeschrankten Bahnübergang in etwa 240 m Entfernung

Auf einen beschrankten Bahnübergang in etwa 240 m Entfernung

Auf einen beschrankten Bahnübergang in etwa 80 m Entfernung