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Bußgeld, Punkte, Probezeit

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28.02.2005, 17:38 Uhr

beim linksabbiegen Unfall

Tag, hab heute morgen auf meinem Schulweg einen Unfall gebaut. Ich stand an der Ampel, bekam grün, bin losgefahren und in einen entgegenkommenden Wagen gefahren.. Hab den dummerweise wegen der Sonne und meiner beschlagenen Scheibe nicht gesehen... Naja, zum Glück nur Blechschaden, aber was darf ich jetzt an Bußgeld erwarten?

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28.02.2005, 18:07 Uhr

zu: beim linksabbiegen Unfall

Also Blendung durch Sonne ist kein Schuldminderungsgrund, erst recht nicht die beschlagene Scheibe.

Also strafrechtlich gesehen könnte das auf dich zukommen:
- Bußgeld 50 Euro
- Gebühr 25,60 Euro
- 3 Punkte in Flensburg
- Anordnung eines Aufbauseminars, wenn Du in der Probezeit bist
- ggf. VErlängerung der Probezeit auf insgesamt 4 Jahre.

Das Bußgeld kann je nach Ermissen auf bis zu 75 Euro erhöht werden.

Die Tatsache, daß Du den Vorrang mißachtet hast, wird dazu führen, daß Du auch zivilrechtlich die Schuld trägst und damit den Schaden des Unfallgegners bezahlen musst.

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28.02.2005, 22:17 Uhr

zu: beim linksabbiegen Unfall

Ja Polizei war da.. bin noch in der Probezeit... das es nicht strafmindernd ist, dass ich mit beschlagener Scheibe gefahren bin ist mir auch klar, wollte es nur als Erklärung geben... Nuja, also bei mir ist die Motorhaube angehoben und das linke vordere Licht beschädigt.. Mein Unfallgegner hat eine ziemlich dicke Beule am hinteren Kotflügel, die Versicherung übernimmt aber den Schaden... Die Polizei war sich nicht sicher, meinte aber Bußgeld und einen Punkt in Flensburg und Nachsitzen in der Fahrschule... Mit der verlängerten Probezeit versteht sich mein ich von selbst.

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01.03.2005, 15:02 Uhr

zu: beim linksabbiegen Unfall

ne, ich konnte ihn nicht sehen, die sonneneinblendung war zu stark, ich hab ihn erst gesehen als ich ihn direkt vor mir hatte und da war es zu spät

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.06-101 / 3 Fehlerpunkte

Sie wollen einen Radfahrer überholen. Reichen dabei 50 cm Seitenabstand aus?

Ja, solange Sie nicht schneller als 40 km/h fahren

Ja, wenn Sie vorher Warnzeichen gegeben haben

Nein, weil der Radfahrer plötzlich ausschwenken könnte

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-002 / 3 Fehlerpunkte

Wie verhalten Sie sich bei diesem Verkehrszeichen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-002

Vorfahrt gewähren

Als Rechtsabbieger sind Sie nicht wartepflichtig

Vorsichtig und mit mäßiger Geschwindigkeit heranfahren

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.10-002 / 3 Fehlerpunkte

Sie wollen aus einem Grundstück über einen Gehweg auf die Fahrbahn einbiegen. Worauf müssen Sie achten?

Immer zuerst auf den fließenden Verkehr auf der Fahrbahn

Verkehrsteilnehmer auf dem Gehweg dürfen nicht gefährdet werden

Gegebenenfalls ist ein Einweisen erforderlich