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Bußgeld, Punkte, Probezeit


 
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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern to
05.02.2005, 23:21 Uhr

zu: Straftat: Unfall Leichtverletzte in VERLÄNGERTER Probezeit

Herzlichen Glückwunsch!
Mit dem dritten Verstoss gegen die STVO nach Katalog A innerhalb der Probezeit ist Dir der FE-Entzug sicher.

Du bist damit jedoch für den "OSCAR" nominiert worden."

Allerdings lediglich in der Kategorie:

"Deutschlands dämlichster Autofahrer"

Denn "Abstand halten" wäre für die von Dir geschilderte Unfallsituation die beste Versicherung gewesen.

Nimm einfach einmal irgendwann im Laufe Deines hoffentlich noch langen Lebens so etwas wie "Vernunft" an, damit Deinen verkehrstechnisch gesehenen "Zufallsbekanntschaften" kein wirklich ernsthafter Schaden entsteht.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern DaRealAd
05.02.2005, 23:56 Uhr

zu: Straftat: Unfall Leichtverletzte in VERLÄNGERTER Probezeit

Nicht so voreilig ... Das ist erst der zweite Probezeiverstoß... Da die Geschwindigkeitsübertretung noch vor dem Aufbauseminar stattgefunden hat, zählt diese nicht. Sonst hätte ja bereits die Empfehlung an einer verkehrspyschologischen Beratung teilzunehmen kommen müssen (ist aber noch nicht gewesen, oder?). Die wird jetzt als Folge dieses Verstoß kommen. Und erst danach führt ein weiterer Verstoß zum Entzug der FE.

Eine MPU wird es meiner Ansicht nach nicht geben. Der Gang zum Anwalt kann aber nicht schaden, auch wenns Geld kostet, es geht hier immerhin um eine Straftat (Fahrlässige Körperverletzung).

Schmerzensgeld usw zahlt alles deine Haftpflichtversicherung.

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11.02.2005, 14:34 Uhr

zu: Straftat: Unfall Leichtverletzte in VERLÄNGERTER Probeze

Erzähl mal bitte, wenn Du es weist was der Taxifahrer genau gesagt hat.

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.37-004-B / 3 Fehlerpunkte

Die Ampel zeigt gelbes Blinklicht. Welches Verhalten ist richtig?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.2.37-004-B

Mit erhöhter Vorsicht heranfahren, gegebenenfalls Vorfahrt gewähren

Warten bis zu einem Lichtzeichenwechsel

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.03-106 / 3 Fehlerpunkte

Sie fahren mit 30 km/h. Dabei beträgt der Bremsweg bei einer normalen Bremsung 9 Meter nach der Faustformel. Wie lang ist der Bremsweg unter gleichen Bedingungen bei 60 km/h?

36 m

27 m

18 m

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-115 / 3 Fehlerpunkte

Womit müssen Sie bei diesen Verkehrszeichen rechnen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-115

Mit einer verengten Fahrbahn in etwa 50 m Entfernung

Mit einer Ausweichstelle in 50 m Entfernung

Mit einer verengten Fahrbahn von 50 m Länge