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05.02.2005, 23:21 Uhr
zu: Straftat: Unfall Leichtverletzte in VERLÄNGERTER Probezeit
Herzlichen Glückwunsch!
Mit dem dritten Verstoss gegen die STVO nach Katalog A innerhalb der Probezeit ist Dir der FE-Entzug sicher.
Du bist damit jedoch für den "OSCAR" nominiert worden."
Allerdings lediglich in der Kategorie:
"Deutschlands dämlichster Autofahrer"
Denn "Abstand halten" wäre für die von Dir geschilderte Unfallsituation die beste Versicherung gewesen.
Nimm einfach einmal irgendwann im Laufe Deines hoffentlich noch langen Lebens so etwas wie "Vernunft" an, damit Deinen verkehrstechnisch gesehenen "Zufallsbekanntschaften" kein wirklich ernsthafter Schaden entsteht.

DaRealAd
05.02.2005, 23:56 Uhr
zu: Straftat: Unfall Leichtverletzte in VERLÄNGERTER Probezeit
Nicht so voreilig ... Das ist erst der zweite Probezeiverstoß... Da die Geschwindigkeitsübertretung noch vor dem Aufbauseminar stattgefunden hat, zählt diese nicht. Sonst hätte ja bereits die Empfehlung an einer verkehrspyschologischen Beratung teilzunehmen kommen müssen (ist aber noch nicht gewesen, oder?). Die wird jetzt als Folge dieses Verstoß kommen. Und erst danach führt ein weiterer Verstoß zum Entzug der FE.
Eine MPU wird es meiner Ansicht nach nicht geben. Der Gang zum Anwalt kann aber nicht schaden, auch wenns Geld kostet, es geht hier immerhin um eine Straftat (Fahrlässige Körperverletzung).
Schmerzensgeld usw zahlt alles deine Haftpflichtversicherung.

Farasy

11.02.2005, 14:34 Uhr
zu: Straftat: Unfall Leichtverletzte in VERLÄNGERTER Probeze
Erzähl mal bitte, wenn Du es weist was der Taxifahrer genau gesagt hat.