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Bußgeld, Punkte, Probezeit


 
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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern to
05.02.2005, 23:21 Uhr

zu: Straftat: Unfall Leichtverletzte in VERLÄNGERTER Probezeit

Herzlichen Glückwunsch!
Mit dem dritten Verstoss gegen die STVO nach Katalog A innerhalb der Probezeit ist Dir der FE-Entzug sicher.

Du bist damit jedoch für den "OSCAR" nominiert worden."

Allerdings lediglich in der Kategorie:

"Deutschlands dämlichster Autofahrer"

Denn "Abstand halten" wäre für die von Dir geschilderte Unfallsituation die beste Versicherung gewesen.

Nimm einfach einmal irgendwann im Laufe Deines hoffentlich noch langen Lebens so etwas wie "Vernunft" an, damit Deinen verkehrstechnisch gesehenen "Zufallsbekanntschaften" kein wirklich ernsthafter Schaden entsteht.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern DaRealAd
05.02.2005, 23:56 Uhr

zu: Straftat: Unfall Leichtverletzte in VERLÄNGERTER Probezeit

Nicht so voreilig ... Das ist erst der zweite Probezeiverstoß... Da die Geschwindigkeitsübertretung noch vor dem Aufbauseminar stattgefunden hat, zählt diese nicht. Sonst hätte ja bereits die Empfehlung an einer verkehrspyschologischen Beratung teilzunehmen kommen müssen (ist aber noch nicht gewesen, oder?). Die wird jetzt als Folge dieses Verstoß kommen. Und erst danach führt ein weiterer Verstoß zum Entzug der FE.

Eine MPU wird es meiner Ansicht nach nicht geben. Der Gang zum Anwalt kann aber nicht schaden, auch wenns Geld kostet, es geht hier immerhin um eine Straftat (Fahrlässige Körperverletzung).

Schmerzensgeld usw zahlt alles deine Haftpflichtversicherung.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Farasy
11.02.2005, 14:34 Uhr

zu: Straftat: Unfall Leichtverletzte in VERLÄNGERTER Probeze

Erzähl mal bitte, wenn Du es weist was der Taxifahrer genau gesagt hat.

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.07-104-B / 3 Fehlerpunkte

Womit müssen Sie rechnen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.07-104-B

Mit Fußgängern, die vor dem Transporter die Fahrbahn überqueren

Der Fahrer des Transporters könnte beim Ausladen weiter auf die Fahrbahn treten

Der Mofafahrer könnte nach links ausscheren, um den Radfahrer zu überholen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.36-003 / 3 Fehlerpunkte

Welche Bedeutung haben Weisungen von Polizeibeamten?

Ihnen ist nur Folge zu leisten, wenn sie mit den aufgestellten Verkehrszeichen übereinstimmen

Ihnen ist Folge zu leisten

Sie entbinden von der eigenen Sorgfaltspflicht

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.06-001 / 3 Fehlerpunkte

Radfahrer und Fußgänger sind auf der Fahrbahn. Was ist beim Überholen zu beachten?

Sie dürfen

- mit einem Seitenabstand von weniger als 1 m überholen, wenn Sie rechtzeitig hupen

- nicht überholen, wenn Sie einen ausreichenden Seitenabstand wegen Gegenverkehr nicht einhalten können

- nur mit ausreichendem Seitenabstand (mindestens 1,5 m) überholen