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Bußgeld, Punkte, Probezeit

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Burki
28.01.2005, 22:24 Uhr

Vorfahrt genommen, aber kein Unfall!

Hallo,

meine Schwester hat eben der Polizei die Vorfahrt genommen, was sind die Konsequenzen? Ihre Daten wurden aufgenommen und von einer Ordnungswidrigkeit geredet. Wie gesagt, es gab keinen Unfall!

Die Polizei hatte das Licht aus und war kaum zu erkennen (ich war dabei)!

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Didi
28.01.2005, 22:33 Uhr

zu: Vorfahrt genommen, aber kein Unfall!

Kommt drauf an, was deiner Schwester vorgeworfen wird. Behinderung oder Gefährdung? Wichtiger Unterschied, denn für ersters gibts nur 25€ Verwarngeld für letzteres 50€ und 3 Punkte.

Allerdings hätten die eine einfache Verwarnung direkt vor Ort aussprechen können. Da sie das nicht gemacht haben scheint es wohl auf 3 Punkte hinauszulaufen :-(

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Burki
28.01.2005, 22:34 Uhr

zu: Vorfahrt genommen, aber kein Unfall!

Also die sagten, dass man innerhalb der nächsten 4 bis 6 Wochen Post bekommen wird.

Aber das geht doch nicht an, die hatten schließlich das Licht nicht an

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern StormFighter
29.01.2005, 11:32 Uhr

zu: Vorfahrt genommen, aber kein Unfall!

Wie war denn die genaue Situation?
Da Du betonst, daß die Polizei das "Licht" nicht anhatte (nehme an, Du meinst das Blaulicht), hätte Deine Schwester gegenüber einem "normalen" Fahrzeug keine Wartepflicht gehabt?

Wenn Sie nur aufgrund der Einsatzfahrzeugregel hätte warten müssen, gibt es natürlich gar keinen Verstoß.
Ein Polizeiauto ohne Blaulicht und/oder Folgetonhorn ist nämlich KEIN Einsatzfahrzeug.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Burki
29.01.2005, 11:49 Uhr

zu: Vorfahrt genommen, aber kein Unfall!

Es war 22:30, die Polizei hatte keine Frontscheinwerfer (Licht) an, erst als die Kreuzung befahren wurde!
Blaulicht auch nicht an.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Lilifood
29.01.2005, 15:36 Uhr

zu: Vorfahrt genommen, aber kein Unfall!

@Burki

Das die Polizei kein Licht an hatte ist irrelewand denn eure beiden Aussagen würden dann gegen die beiden Aussagen der Beamten stehen (Aussagen gegen Aussage/wobei den Aussagen der Beamten mehr Glaubwürdigkeit zugeschrieben wird) also ist diese Information nutzlos.

PS:(Außerdem kann ih mir kaum vorstellen das ein Streifenwagen nachts vergißt das Licht anzumachen.)

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Security_neu
29.01.2005, 15:56 Uhr

zu: Vorfahrt genommen, aber kein Unfall!

Vielleicht war das Absicht, damit die nicht so gut gesehen werden und somit mehr Verkehrssünder schnappen können....

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Burki
29.01.2005, 16:03 Uhr

zu: Vorfahrt genommen, aber kein Unfall!

Bei Aussage gegen Aussage gilt in dubio pro reo. Wir werden gleich mal den Landrat anschreiben, so geht das ja nicht.

Das Licht war definitiv aus und ging erst an, als die hinter uns waren!

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-026-B / 3 Fehlerpunkte

Was müssen Sie in dieser Situation beachten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-026-B

Sie dürfen

- den Bus so lange nicht überholen, wie er noch fährt

- den Bus überholen, solange er noch fährt

- an dem haltenden Bus mit Schrittgeschwindigkeit vorbeifahren, wenn eine Gefährdung von Fahrgästen ausgeschlossen ist

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-001 / 3 Fehlerpunkte

Worauf weist dieses Verkehrszeichen hin?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-001

Auf Vorfahrt

- bis zum Ortsende

- an allen Kreuzungen und Einmündungen dieser Straße

- nur an der nächsten Kreuzung oder Einmündung

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.07-109-B / 3 Fehlerpunkte

Worauf stellen Sie sich ein?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.07-109-B

Dass der

- Busfahrer Sie vorbeifahren lässt

- Bremsweg länger wird

- Bus sofort anfährt