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Fahrschule, Ausbildung, Prüfung

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern auto-sollte-gummischutz-haben
25.09.2007, 15:40 Uhr

Parkunfall

ich bin beim ausparken gegen ein anderes auto gefahren (BMW...teurer lackschaden) is niemandem was passiert, denn ich bin ja grade angefahren und das andere auto stand nur lieb und sorglos neben mir, bis...
es handelt sich um das fahrzeug eines bekannten, von deher erwarte ich keine anzeige oder sowas.

die frage is, ob das nun negativ für mich wird, da ich noch in der probezeit bin?! oder ist das davon unabhängig?

es wär wirklch ganz lieb, wenn mir jemand etwas dazu mailen könnte!

danke,
anni

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Lizzard
25.09.2007, 16:08 Uhr

zu: Parkunfall

Wo kein Kläger, dort kein Richter...

Also hast du nix zu befürchten.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern carhol
25.09.2007, 16:59 Uhr

zu: Parkunfall

hast du deinem bekannten schon gesagt das du es warst? oder willst du das heute abend machen ?

holger

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Efreet
25.09.2007, 17:04 Uhr

zu: Parkunfall

Also wenn du den Schaden nicht aus dem eigenen Geldbeutel bezahlen willst, oder dein Bekannter den Schaden grosszügigerweise übernimmt, dann wird es wohl über die Versicherung laufen.

Und das hat auf jeden Fall mal Auswirkungen da drauf wieviel du für deine Haftpflicht zahlst bzw. für denjenigen der Halter des Fahrzeuges ist.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Ps2spieler
25.09.2007, 19:20 Uhr

zu: Parkunfall

wenn nicht so ein teures auto wäre ist sicher billiger das du es selber zahlst. Weil ob der schaden 1 Euro oder 100000 Euro ist du wird immer gleich hinaufgestuft. Rechne genau durch vor du Versicherung meldest.

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.19-007 / 3 Fehlerpunkte

An der Einfahrt in ein Industriegebiet steht das Andreaskreuz mit dem Zusatzschild "Industriegebiet, Schienenfahrzeuge haben Vorrang". Was haben Sie zu beachten?

Schienenfahrzeuge haben an allen Bahnübergängen Vorrang

An Bahnübergänge nur mit mäßiger Geschwindigkeit heranfahren

Kraftfahrzeuge haben an Bahnübergängen ohne Andreaskreuz Vorrang

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-109 / 3 Fehlerpunkte

Was ist bei diesen Verkehrszeichen erlaubt?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-109

Solange noch andere Parkplätze frei sind, darf jeder diesen Parkplatz benutzen

Bewohner mit entsprechend nummeriertem Parkausweis dürfen hier parken

Alle Bewohner dürfen jeden dieser Parkplätze benutzen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-123 / 3 Fehlerpunkte

Was sagt Ihnen dieses Verkehrszeichen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-123

Die Geschwindigkeit von 60 km/h ist in jedem Fall unbedenklich

Es darf nicht schneller als 60 km/h gefahren werden

Die empfohlene Mindestgeschwindigkeit beträgt 60 km/h