Rechts überholen

»Es scheint ja immer verboten zu sein, rechts zu überholen. Gibt es keine Ausnahmen?«

Linksfahrer

Es gibt Ausnahmen.

§ 5 Abs. 1 StVO sagt grundsätzlich: »Es ist links zu überholen«. Zuerst muss aber erklärt werden, was man unter »Überholen« eigentlich versteht:

Überholen = ein in gleicher Richtung fahrendes Fahrzeug einholen und passieren.

Warum das hier erwähnt wird? Weil viele Fahrer meinen, dass ein Überholvorgang nur stattfindet, wenn man vorher ausschert und anschließend wieder einschert, in der Absicht, schneller zu sein als der andere. Das sind jedoch gar nicht die Voraussetzungen! Denn wer auf seinem Fahrstreifen bleibt und »einfach so« am Fahrzeug im Nachbarfahrstreifen vorbeizieht, der überholt bereits. Wer das auf der rechten Seite des anderen Fahrzeugs macht, verstößt schon gegen das Gebot, nur links zu überholen.

Aber wie gesagt, es gibt Ausnahmen... In den folgenden Situationen darf man auch rechts überholen, wenn man dabei die zulässige Höchstgeschwindikgeit nicht überschreitet (mit den entsprechenden Paragrafen der Straßenverkehrsordnung):

innerorts markierte Fahrstreifen    Wenn innerhalb geschlossener Ortschaften mehrere Fahrstreifen für eine Richtung markiert sind, dürfen Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis 3,5 t rechts schneller fahren — ohne die Markierungen nicht.

§ 7 Abs. 3

     
Lichtzeichenanlagen   Im Bereich von Ampeln, oder, wie der Gesetzgeber sie nennt, »Lichtzeichen«, darf rechts schneller gefahren werden als links. Hier kommt es nicht darauf an, ob Fahrstreifenmarkierungen vorhanden sind.

§ 37 Abs. 4

     
Pfeile in verschiedene Richtungen   Wenn Pfeile, die nebeneinander angebracht sind, in verschiedene Richtungen weisen, ist das Rechtsüberholen gestattet. Hierbei spielt es keine Rolle, ob die Fahrstreifen markiert sind.

§ 41 Abs. 3 Nr. 5

     
eingeordneter Linksabbieger   Wenn ein Fahrzeug das Linksabbiegen ankündigt und sich eingeordnet hat, auch wenn keine Fahrbahnmarkierungen vorhanden sind, darf man rechts überholen. Selbstverständlich nur mit der nötigen Aufmerksamkeit und Vorsicht.

§ 5 Abs. 7

     
Straßenbahn   Um eine Straßenbahn zu überholen. Straßenbahnen dürfen sogar nur rechts überholt werden, außer in Einbahnstraßen oder wenn die Schienen ganz rechts verlegt sind.

§ 5 Abs. 7

     
Fahrzeugschlangen   Bei Fahrzeugschlangen auf mehreren Fahrstreifen für eine Richtung; bei Stau oder zäh fließendem Verkehr. Konkret: Wenn links höchstens Tempo 60 gefahren wird, dann ist maximal 20 km/h schnelleres Überholen erlaubt.

§ 7 Abs. 2, 2a, die Geschwindigkeiten stammen aus der Rechtsprechung

     
  Auf dem Beschleunigungsstreifen (z.B. Autobahn), aber nicht auf dem Verzögerungsstreifen, ist rechts überholen erlaubt.

§ 42 Abs. 6 Buchst. e

     
Autobahnkreuz   Im Bereich eines Autobahnkreuzes, wenn Breitstrich und Richtungstafeln vorhanden sind, ist das Überholen der Fahrzeuge auf der durchgehenden Fahrbahn erlaubt.

§ 42 Abs. 6 Buchst. f

In allen Situationen muss man jedoch beachten, dass dabei nicht jede Form des Rechtsüberholens toleriert wird. So wäre es zum Beispiel rücksichtslos und gefährlich, im Bereich einer Beschleunigungsspur den Fahrstreifen kurz nach rechts zu wechseln (nämlich in die Beschleunigungsspur hinein), dort den linken Nachbarn zu überholen und gleich wieder links einzuscheren. Es kommt also ganz entscheidend darauf an, dass man diese Ausnahmen nicht wie ein Formel-1-Pilot zum schnelleren Vorwärtskommen missbraucht.

Haben Sie schon herausgefunden, ob auf dem großen Foto ganz oben der Pkw rechts überholt werden dürfte? Die Antwort lautet: Nein. Er kündigt weder das Linksabbiegen an, noch haben wir markierte Fahrstreifen innerhalb geschlossener Ortschaften, noch handelt es sich um irgendeine Form von zähfließendem Verkehr, es gibt keine Ampel weit und breit, und wie eine Straßenbahn sieht er auch nicht aus. Warum er dann allerdings links fährt, wird wohl nur der Fahrer selbst wissen.

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 2.1.06-004-B / 3 Fehlerpunkte

Dürfen Sie auf dieser Autobahn den schwarzen Pkw rechts überholen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 2.1.06-004-B

Ja, weil zum Überholen ausreichend Platz ist

Nein, weil auf dem linken Fahrstreifen keine Fahrzeugschlange ist

Ja, wenn Sie dabei nicht schneller als 80 km/h fahren