Gebremstes Vergnügen

»Wie schnell darf man auf Kraftfahrstraßen innerhalb geschlossener Ortschaften fahren, wenn kein sonstiges Schild angebracht ist?«

Kraftfahrstraße innerhalb geschlossener Ortschaften

Kraftfahrstraße + Ortschaft = 50 km/h.

Während man sich auf einer gut ausgebauten, unbeschilderten Autobahn an die Autobahn-Richtgeschwindigkeit halten kann, gilt das auf einer Kraftfahrstraße nicht ohne Weiteres. Es kommt nämlich darauf an, wo sich die Kraftfahrstraße befindet und wie sie gebaut ist.

Die "typische" Geschwindigkeit für eine Kraftfahrstraße ist natürlich schneller als 50 km/h, aber ohne weitere Angaben bleibt es innerorts bei 50 km/h. Für Lkw bis 3,5 t zulässigem Gesamtgewicht, Motorräder und Pkw gelten auf Kraftfahrstraßen -ohne zusätzliche Temposchilder- folgende Höchstgeschwindigkeiten:

  • innerhalb geschlossener Ortschaften: 50 km/h
  • außerhalb geschlossener Ortschaften: 100 km/h
  • autobahnähnlich ausgebaut, außerhalb geschlossener Ortschaften: Richtgeschwindigkeit 130 km/h

Was war noch gleich eine autobahnähnlich ausgebaute Straße?

Sie muss entweder zwei Fahrbahnen haben, die durch bauliche Maßnahmen (z.B. Grünstreifen oder Leitplanke) voneinander getrennt sind, oder pro Fahrtrichtung (hin und zurück) mindestens zwei markierte Fahrstreifen besitzen. Und, wie gesagt, das spielt nur außerhalb von Ortschaften eine Rolle.

Das kommt Ihnen bekannt vor? Nun, das ist die gleiche Regelung, wie sie auch für Landstraßen gilt. Also ändert das Schild Kraftfahrstraße eigentlich gar nichts an der erlaubten Geschwindigkeit. Was bewirkt es dann? Es erlaubt das Befahren nur mit solchen Kraftfahrzeugen, die aufgrund ihrer Bauart schneller als 60 km/h fahren können und fahren dürfen (wie bei der Autobahn). Weitere Gemeinsamkeiten: Auch auf Kraftfahrstraßen darf man nicht halten, wenden, rückwärts fahren. Das Auffahren auf eine Kraftfahrstraße, während man ein anderes Fahrzeug abschleppt, ist verboten. Unterschiede zur Autobahn: Auf Kraftfahrstraßen kann es Ampeln, Kreuzungen und (deswegen) auch Fußgänger im Bereich von Kreuzungen geben.

Da drängt sich eine Frage auf: Macht es Sinn, innerhalb von Ortschaften nur 50 km/h zu erlauben, wenn sowieso nur Fahrzeuge auf diese Straße dürfen, die mindestens 60 km/h schnell fahren können?

Nun, tja, äähh, also, nach langem Überlegen findet man einen Grund: Meistens dienen solche Strecken als "Vorläufer" für Schnellstraßen, und man möchte erreichen, dass bereits hier nur die potenziell schnellen Fahrzeuge unterwegs sind. Damit ein Langsamfahrer nicht irgendwann zum Hindernis wird...

 

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 2.2.18-009 / 3 Fehlerpunkte

Was gilt auf Kraftfahrstraßen?

Bei Dunkelheit darf schneller gefahren werden, als es die Reichweite des Abblendlichts zulässt

Einfahren nur an Kreuzungen und Einmündungen

Wenden verboten

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-116 / 3 Fehlerpunkte

Wie hoch muss die durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit eines Kraftfahrzeugs mindestens sein, wenn man diese Straße benutzen will?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-116

81 km/h

51 km/h

61 km/h

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 2.4.42-002 / 3 Fehlerpunkte

Worauf weist dieses Verkehrszeichen hin?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 2.4.42-002

Auf das Ende der Kraftfahrstraße

Auf ein Verbot für Kraftwagen

Auf das Ende der Autobahn