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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Borni
26.03.2004, 13:07 Uhr

zu: WARUM ?????

Schrittgeschwindigkeit kenne ich nur vom unbeschrankten Bahnübergang

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Sternchen1986
26.03.2004, 14:40 Uhr

Bahnübergang im 2. Gang!

Huhu @ all!

Also ich habe in meiner alten Fahrschule gelernt, dass man immer egal welchen Bahnübergang im 2. Gang fährt.
Jetzt mache ich gerade den BE-Führerschein und meine neue FL meint auch, dass man die Übergänge im 2. Gang fährt ....

Liebe Grüße Steffi

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern thomäs
26.03.2004, 15:53 Uhr

zu: WARUM ?????

das muss man doch sehen wie schnell man da fahrn kann, wenn man den übergang gut überblicken kann, isses kein problem ma schneller drüber zu fahrn

wenns jedoch unübersichtlich is, dann halt langsamer... das macht man doch nach gesunden! menschenverstand automatisch...

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern pikay1985
26.03.2004, 16:01 Uhr

innerorts?

Ihr meint aber hoffentlich schon Bahnübergänge in der Stadt, oder?

Wenn ich mich außerorts einem beschrankten Bahnübergang nähere, und weder Schranke unten ist noch Rotlicht blinkt, dann schau ich ein paar mal links und rechts dass kein Zug kommt, und fahr dann mit erlaubter Höchstgeschwindigkeit zügig drüber.

Häufig ist außerorts vor Bahnübergängen ja auch ein Schild, das Geschwindigkeit herabsetzt, wenn der Übergang unübersichtlich ist; hab z.B. schon mal 50 oder auch 20 gesehen.

Aber _Schrittgeschwindigkeit_ im 1. Gang bei einem Bahnübergang??? *entsetzt guck*

Das ist doch extrem gefährlich, weil mir a) der unaufmerksame Hintermann draufknallen kann und mich dann auf den Übergang schiebt, und b) weil ich dann im Notfall nicht schnell genug über den Übergang komme!?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern thomäs
26.03.2004, 16:16 Uhr

zu: WARUM ?????

was auch geil/böse ist mit 70 über son bahnübergang drüber zu heizen....

bei uns gibts sone bahnlinie übern rennsteig und kreuzt die strasse, der bahnübergang verläuft kurvig... ich fahr drüber mit 70 und die räder rutschen auf den schienen so weg, dass ich auf der gegenfahrbahnseite gelandet bin....

also nich machen...

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern MSVFan
26.03.2004, 16:17 Uhr

zu: WARUM ?????

Bin ich lebensmüde?
Warum sollte ich da mit Schrittgeschwindigkeit drüber fahren? Da muss ja mein Hintermann Angst haben, dass ihm die Schranke vor der Nase zugeht!

Ich fahr da ganz normal durch, wenn ich den Zug sehe ist es eh zu spät! *g*

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern thomäs
26.03.2004, 16:23 Uhr

zu: WARUM ?????

wie lange dauert das wenn da mit 40 rüber fährst?

40 km/h / 3,6 macht ca. 11 m/s d.h. du bist ca. inner sekunde drüber, also schaffst du des locker drüber zu kommen, auch wenn du den zug schon siehst...., ausser die dann vor schreck stehenbleiben...

aber gut wird nich passieren wenn du ordentlich guckst...

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Timo85
26.03.2004, 17:06 Uhr

zu: WARUM ?????

Ich kann diese "Regel" auch weder verstehen, noch kenne ich sie!
Meine Fahrlehrerin meinte zu mir auch meistens, dass man zwar die Geschwindigkeit herabsetzen sollte um genügend Überblick zu gewinnen ... das war dann so, dass ich z.B. wenn ich 50 fahren durfte dann beim Übergang auf 30 km/h runtergegangen bin.
Als Fahrlehrerin müsste sie doch von so einer Regel wissen....

Mit leicht verwirrten Grüßen,
Timo

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Tabtwo
26.03.2004, 17:34 Uhr

zu: WARUM ?????

Ich kann das nicht ganz verstehen!!

Die StVO spricht von mäßiger Geschwindigkeit - nur ist das ein sehr interpretationsbedürftiger Begriff.

Eine meiner Meinung recht zutreffende Interpretation, die sich auf Urteile entsprechender höherer Instanzen beruft, war in einer Fahrlehrerzeitung vor 2 Jahren enthalten.

»Bahnübergänge mit Schranken oder Ampeln werden als gesichert betrachtet. Ob gesichert oder ungesichert, für beide gilt, dass sich der Straßenverkehr nur mit mäßiger Geschwindigkeit nähern darf. Der etwas vage Terminus "mäßige Geschwindigkeit" wurde gerade auch im Zusammenhang mit gesicherten Bahnübergängen durch die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) verdeutlicht. Bei Befolgung der hierbei entwickelten Grundsätze verhalten sich die Kraftfahrer und somit auch Fahrlehrer und Fahrschüler richtig. Danach müssen Verkehrsteilnehmer in der Lage sein, den von den technischen Sicherungen ausgehenden Verpflichtungen nachzukommen. Aber bei Annäherung an gesicherte Ãœbergänge wird nicht eine ähnlich intensive Beobachtung des Bahnkörpers wie bei ungesicherten erwartet. Die Obergerichte haben bestätigt, dass ein Kraftfahrer mit mäßiger Geschwindigkeit fährt, wenn er die durch Verkehrszeichen oder durch Verkehrsregeln angeordnete Geschwindigkeitsbeschränkung einhält. Innerorts wird es also genügen, wenn ein Kraftfahrer beim Ãœberqueren eines gesicherten Bahnübergangs die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h beachtet; das gilt auch an unübersichtlichen Bahnübergängen. Der Kraftfahrer darf darauf vertrauen, dass die Sicherungseinrichtungen funktionieren. Ist beispielsweise die Geschwindigkeit vor einem Bahnübergang auf 70 km/h beschränkt, darf der Kraftfahrer unter normalen Bedingungen auch dort darauf vertrauen, diesen Bahnübergang ohne Risiko für sich, seine Insassen und sein Fahrzeug mit der zulässigen Höchstgeschwindigkeit überqueren zu können. Er darf auch davon ausgehen, dass die bauliche Beschaffenheit diese Geschwindigkeit erlaubt. «

Quelle: http://www.fahrlehrerverband-bw.de/05-Infos-FL/FPX
/Texte/2001/fpx-01-10-Bahnuebergaenge.htm


Wenn man nun dieser Auslegung glauben darf, dann kann die fehlende Schrittgeschwindigkeit meines Erachtens kein Durchfallgrund sein.
Möglicherweise kann hier sogar ein Einspruch auf dem Verwaltungswege erfolgreich sein.
Das kann dir aber wohl nur ein Anwalt sagen, der wird vermutlich auch die im Text nur vage genannten Urteile beschaffen können.
Allerdings muss dann die Argumentation wirklich absolut wasserdicht sein, sonst bringt das nichts.
Außerdem würde ich das auch nur machen, wenn die Rechtsschutzversicherung die Kosten übernehmen würde.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Badenser
26.03.2004, 17:47 Uhr

zu: WARUM ?????

um es offen zu sagen:
hab den Verdacht, dass sich da jemand
finanziell bereichern will, bzw. die
"Durchfallstatistik" stimmen muß!
Sauerei!

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Tabtwo
26.03.2004, 18:34 Uhr

zu: WARUM ?????

Jetzt muss ich nochmal konkret nachhaken:

Hast du deine Geschwindigkeit vor dem Bahnübergang verringert oder bist du ohne zu Bremsen drüber gefahren??

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Borni
26.03.2004, 20:26 Uhr

zu: WARUM ?????

Hallo Julia,

darf ich nun bitte mal fragen, ob es ein beschrankter oder ein unbeschrankter Bahnübergang war. Das ist aus dem Posting dieses gesamten Tages nicht zu erkennen. Mir ist nur bekannt, dass zum Beispiel Fahrer von Bussen an unbeschrankten Bahnübergängen zu stoppen haben. Einen gewissen Unterschied zwischen diesen beiden Übergängen gibt es nämlich schon. Bei den oben genannten Bahnübergängen im Gewerbegebiet handelt es sich ja wohl auch um unbeschrankte. Und da ist genaues schauen lebenswichtig. Im Übrigen gabs in der DDR die Vorschrift, von der letzten Bake vor dem Übergang bis zur ersten danach höchsten 50 km/h zu fahren. Na wenn die das schon erlaubten...............!

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Fireball
27.03.2004, 01:20 Uhr

zu: WARUM ?????

Völliger Schwachsinn mit dem schritttempo.

Da hätteste gegen protestieren sollen...

Man soll langsam ranfahren ja... aber mit Schritttempo biste ne vermeidbare Behinderung und wenn nunmal kein Zug kommt kommt halt keiner.
Ich kenn auch ehrlich gesagt niemanden der mit Schritttempo das Ding überquert. Bei uns in Potsdam gibts einen Bahnübergang , der beschrankt ist, wo man auf 30 runtergebremst wird durch ein Schild...ansonsten haben wir noch einen wo man mit 50 drüberfahren darf und im Industriegebiet einen unbeschrankten wo jeder , und wirklich JEDER, Depp mit 50 drüberkachelt wenn nicht noch schneller. Und die Sheriffs hinterher...die kümmerts anscheinend auch nicht.


"Aber ehrlich gesagt war ich in meiner ganzen Fahrschulekrriere noch nie an einem Andreaskreuz"
Jo schlechter Fahrlehrer. Mal nen großes Minus für den weil das eigentlich bei jeder Ausbildung mit dabei sein sollte.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Michael (Wien)
27.03.2004, 09:52 Uhr

zu: WARUM ?????

Wenn ich mich richtig erinnere, gibt es an (Ösi-)Bahnübergängen sogar eine gesetzliche Mindestgeschwindigkeit beim Überqueren, die auf jeden Fall über Schrittempo liegt. Also irgendwas hat's da ...

lG, Mike

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern FotoMensch
27.03.2004, 14:02 Uhr

zu: WARUM ?????

Also ich hab meine Prüfung noch vor mir und hoffe, dass ich nicht an soetwas scheitern werde, veschweige denn überhaupt scheitern werde :o

Also die Regelung von wegen schrittgeschwindigkeit ist mir auch unbekannt. Mir hat man es beigebracht, links und rechts zu kucken, am besten noch ein zweites mal, dass der Prüfer erkennt, dass man die Gefahr zu schätzen weiss... Wenn ich mich dem Bahnübergang näher verringer ich auch die Geschwindigkeit, indem ich vom Gas gehe. Wenn es wirklich ne heikle Stelle ist, wo man ca nichts sieht, dann schalt ich auch runter und taste mich langsam herran, aber solche Übergänge haben wir auf den Prüfungsstrecken nicht wirklich meinte mein Fahrlehrer...

Also wenn es wirklich so war, dass du den Ãœbergang erkannt hast und auch links und rechts geguckt hast, dann finde ich, dass es ne echte Schweinerei ist...

..zum Seitenbeginn

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