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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Karin Dammer
13.07.2003, 17:13 Uhr

Parken neben Hauseinfahrt

Dass man vor und gegenüber einer Hauseinfahrt nicht parken darf, kann man schnell nachlesen.
Wie verhält es sich aber mit dem Abstand zur Einfahrt? Wieviel m muss man zur Einfahrt rechts und links freihalten und wieviel m gegenüber rechts und links?
Wo kann man das nachlesen?
Unser Nachbar bzw. dessen Frau hat nämlich Probleme aus der Einfahrt herauszufahren, wenn gegenüber ca. 2 m daneben ein Kfz parkt. Wenn der Nachbar aber selbst noch nicht in seine Einfahrt fahren möchte, dann stellt er sich genau so hin, wie er es jedem untersagt - nämlich ohne den für seine Frau gewünschten Abstand.
Oder, wie er es seit kurzem wieder praktiziert: Er parkt auf der anderen Straßenseite und verhindert somit, dass 1. schräg gegenüber seiner Einfahrt geparkt werden kann und 2. nimmt er dadurch einen zusätzlich möglichen Parkplatz auf der anderen Seite - durch Zick-Zack-Parken - weg.
Wir haben nämlich neue Mieter, die wir zwar schon über die Wünsche des Nachbarn unterrichtet haben, aber es kommt immer mal vor, dass ein Besucher so parkt, wie's der Nachbar garnicht gerne hat.
Und deswegen möchte ich dies mal geklärt wissen.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern willi
13.07.2003, 19:54 Uhr

zu: Parken neben Hauseinfahrt

Abstand muß gar keiner gehalten werden, nur die Breite der Einfahrt ist geschützt, solange man mit üblichen Fahrkünsten dort rein, bzw. rauskommt.

Gruß

willi

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern willi
13.07.2003, 20:14 Uhr

Ergänzung

Ein- bis zweimaliges rangieren gilt hierbei als zumutbar.

Gruß

willi

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Karin Dammer
13.07.2003, 23:22 Uhr

zu: Parken neben Hauseinfahrt

Hallo Willi,
danke für Info - woher hast Du Dein Wissen?
Karin

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern willi
15.07.2003, 19:35 Uhr

zu: Parken neben Hauseinfahrt

Steht in STVO §12 Halten und Parken

... (3) Das Parken ist unzulässig
...vor Grundstücksein- und -ausfahrten, auf schmalen Fahrbahnen auch ihnen gegenüber,...

Da steht nichts von irgendwelche Metern Abstand, also nur Einfahrtsbreite.

Für die Rangiererei gibts Urteile, weiß nicht mehr wo ichs gelesen habe, bin noch beim suchen.

Gruß

willi

Da diese Diskussion bereits etwas älter ist, kann hier nicht mehr geantwortet werden.
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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.02.003 / 3 Fehlerpunkte

Womit ist zu rechnen, wenn man sich Kindern nähert?

Mit verkehrsgerechtem Verhalten der Kinder

Mit unüberlegtem Verhalten der Kinder

Mit schnellem und richtigem Reagieren der Kinder

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-004 / 3 Fehlerpunkte

Wie verhalten Sie sich bei diesem Verkehrszeichen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-004

Sie müssen die Fahrtrichtungsänderung nach rechts anzeigen

Sie dürfen nicht nach rechts abbiegen

Sie dürfen nur nach rechts weiterfahren

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.12-114-B / 3 Fehlerpunkte

Wer hält falsch?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.2.12-114-B

Der gelbe Pkw

Beide Pkw

Der rote Pkw