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Führerschein (D)

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern ManuM
13.01.2008, 16:55 Uhr

Probezeit

Ich musste den deutschen Führerschein 2007 neu machen, da ich vergessen habe meinen alten umzuschreiben (Schweiz) den ich schon seit 20 Jahren habe. Gelte ich jetzt als Fahranfänger mit 2 Jahren Probezeit, oder verhält es sich in diesem Falle anders, da ich ja schon 20 Jahre eine schweizer Fahrerlaubnis hatte?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
13.01.2008, 19:50 Uhr

zu: Probezeit

Der Vorbesitz ausländischer Führerscheine wird auf die Probezeit angerechnet, sodass du in Deutschland keine Probezeit hast. Voraussetzung ist allerdings, dass bei der Erteilung der deutschen FE die Behörde von der ausländischen FE Kenntnis hatte. Hast du denn bei der Beantragung deinen CH-Führerausweis vorgezeigt?

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-101 / 3 Fehlerpunkte

Warum sind ältere Fußgänger im Verkehr mehr gefährdet als jüngere?

Sie schätzen die Geschwindigkeit von Fahrzeugen oft falsch ein

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.07-103-B / 3 Fehlerpunkte

Womit müssen Sie hinter dieser Straßenkuppe rechnen?

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Dort kann ein Fahrzeug liegen geblieben sein

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.7.01-003 / 3 Fehlerpunkte

Wodurch wird die Größe der Fliehkraft in Kurven beeinflusst?

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