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Verkehrsregeln, Verhalten im Straßenverkehr

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern BOSSCRO
30.05.2007, 08:47 Uhr

Elektroscooter auf dem Radweg ???

Ich habe mir vor einige Zeit einen E-Tretroller angeschafft relativ Preiswert bzw. zwei wobei einer (Marke Trendline) ein Billigimport ist und nicht funktionstüchtig , der andere lässt sich prima fahren allerdings trotz Straßenzulassung finde ich es sehr gefährlich über eine größere Kreuzung mit Ampel und Hauptverkehr zu fahren.
Also Reichweite steht in der Beschreibung bis zu 20 km allerdings schafft der E-Tretroller nur etwa 13 km mit eine Ladung und oft wird man von Autofahrern ausgebuht wenn man das Ding auf der Strasse fährt wo der Geschwindigkeitsbereich sich auf 30 km/h hält.
Der Tretroller hat eine Strassenzulassung und müsste wie ein Mofa geführt werden allerdings verhält er sich wie ein Fahrrad oder noch weniger . Es ist schneller als ein Fußgänger und ein Rollstuhl und beweglicher aber langsamer als ein Fahrrad und mit dem Benzinmofa kann sich der Tretroller nicht messen ! Und wenn man ein Radwegbenutzt was ist dabei ? Die Frage wäre dann darf man so ein Elektroroller mit Strassenzulassung auch am Radweg benutzen ?
Also ich denke den Elektroroller kann man wie ein Rollstuhl verwenden als praktische Gehhilfe für den Alltag solange der Roller nicht eine Höchstgeschwindigkeit über 30 km/h erreichen kann und eine Reichweite über 30 km mit eine Ladung schafft musste es kein Problem sein den Tretroller mit Strassenzulassung so zu behandeln wie ein kleines Fahrrad ? Speziell die Marken Trendline oder Charly ?

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01.06.2007, 08:56 Uhr

zu: Elektroscooter auf dem Radweg ???

Ja aber wenn der Scooter den Strassenverkehr behindert dann wäre es vernünftiger auf dem Radweg zu rollen, zumal es elektorfahrradmodelle gibt die deutlich schneller und länger fahren als dieser überholte Elektrotretroller ausserdem ist der viel kleiner als die meisten Fahrräder und passt in jede Ecke und er ist mit Sicherheit auch leichter ! Also ein Scooter der nicht mehr als 20 km/h schafft ist langsamer als irgendein Fahrrad da frag ich mich wer hier die Strassenzulassung ausgestellt hat und ob der Roller wirklich für den Strassenverkehr zugelassen ist ??? Also lass ich lieber stehen oder schiebe neben her das ist vernünftiger ! Gut es gibt richtige Scooter die fahren aber auch immerhin schon 25 km/h und manche schaffen 40 km/h und haben eine Reichweite von 100 oder 150 km (Anschaffungspreis ab 2500 EUR BJ ab 2006)die haben auf dem Radweg nichts verloren damit bin ich auch einverstanden und die wiegen mindestens 40 kg wenn die leicht sind.
Da ist die Sache klar

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13.05.2009, 23:38 Uhr

Scooter sind bis 20Km/h Leichtmofas

Hallo,

e-scooter bis 20Km/h sind Leichtmofas. Und Leichtmofas sind/waren Fahrräder mit einem kleinen Motor hinten und einem Nummernschild. Da es Fahrräder waren und eben Leichtmofas und keine Mofas, dürfen auch Scooter bis 20Km/h auf dem Radweg fahren. Nur wenn es Fahrrad Frei heißt wird es schwierig. In der Praxis bekommt man keinen Ärger, aber wenn etwas passiert vielleicht etwas mehr, da die Geschwindigkeit 5Km/h - für Fahrräder - betragen soll und man aber eigentlich immer schuld ist. Man sollte auch besser mit dem Fahrrad schieben.

Also man darf mit einem Scooter bis 20 Km/h auf dem Radweg fahren! Aber wenn etwas passiert, könnte man schlechter dastehen bzw. als der Stärkere der aufpassen muss. Daher haben für Scooter auf dem Radweg immer alle Vorfahrt und man Rücksicht zu nehmen. Aber die überholen
einen ja sowieso.

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14.05.2009, 19:55 Uhr

zu: Elektroscooter auf dem Radweg ???

»e-scooter bis 20Km/h sind Leichtmofas«

Nein, das sind sie nicht. Leichtmofas haben genau definierte Merkmale, die man in der Leichtmofa-Ausnahmeverordnung findet. Fast keines der Leichtmofa-Merkmale trifft auf einen e-Scooter zu.

»Also man darf mit einem Scooter bis 20 Km/h auf dem Radweg fahren!«

Nein, auf einem Radweg innerorts dürfen außer den Radfahrern nur Mofafahrer fahren, wenn das Mofa durch Treten fortbewegt wird. Nach der letzten StVO-Änderung dürfen Mofas außerorts Radwege auch fahrend benutzen.

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-109-B / 3 Fehlerpunkte

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-011-B / 3 Fehlerpunkte

Welches Verhalten ist richtig?

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