Das FAHRTIPPS-Forum

Beiträge in diesem Forum repräsentieren nicht die Meinung der FAHRTIPPS-Redaktion. Beachten Sie unsere Nutzungsbedingungen und Beispiele. Bußgeldrechner "Ich bin geblitzt worden, was erwartet mich?"
... zum Bußgeldrechner

Führerschein (D)

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern k0ks
26.02.2007, 16:44 Uhr

Führerscheinausstellung am Wochenende

hi,
ich bin im moment im besitz eines B17 führerscheins - begleitetes fahren mit 17 - und werde an einem samstag 18. der "freundliche" herr aus dem örtlichen Bürgeramt meinte, da könnte man nichts machen, erwürde den nicht am freitag vorher rausgeben, oder irgendwo hinterlegen. da die ausgabe aber über die führerscheinstelle erfolgen soll, könnte ich (oder meine mama/mein papa) da nochmal freundlich nachfragen. Falls das nichts werden sollte, hab ich mal 2 fragen:
gilt meine fahrerlaubnis mit 17 ab meinem geburtstag als vorläufiger führerschein? ich zitiere die fahrerlaubnis:
"Der Fahrerlaubnisinhaber/in darf bis zum xx.xx.xxxx(datum der vollendung des 18. Lebensjahres) kraftfahrzeuge der Klasse B nur in Begleitung einer der nachfolgenden Personen führen:..."
Das klingt so, als ob ich mit dem rosanen teil an meinem 18. auch fahren dürfte.

Frage2:
das problem ist aber, dass die ferien an dem tag anfangen, und ich unter umständen mit freunden nach holland, sprich ausland, fahren will, und die fahrerlaubnis dort nicht gültig sein wird. bin ich dann ab niederländischer grenze ohne FE unterwegs, oder nur ohne mitführen des Führerschein-dokuments. ich möchte im falle eines unfalls auf keinen fall deshalb irgendwie schuld sein... auf die 10 eur gebühr würd ichs dahingegen ankommen lassen. in jedem fall könnte meine mutter den führerschein ja am montag mit vollmacht abholen, sodass ich dann nur noch "fahren ohne" hätte, aber vorher?!

können ein paar rechtsexperten vllt was dazu sagen? -_-


mfg
Moritz

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern carhol
26.02.2007, 16:55 Uhr

zu: Führerscheinausstellung am Wochenende

da hast du pech gehabt.
dein sva wird den führerschein nicht eher heraus geben.
mit deinem b17 kannst du aber noch 3 monate in d-land fahren.
in holland wäre es fahren ohne fahrerlaubnis.
wenn du der einzigste fahrer bist, wird das auto festgesetzt.
die strafen dafür in h-land kenne ich nicht, aber ab nächstem monat werden strafen europaweit (ab 70€) auch im heimatland eingetrieben.
bis dahin können sie es als sicherheitsleistung einbehalten.


holger

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern k0ks
26.02.2007, 17:14 Uhr

zu: Führerscheinausstellung am Wochenende

fahren ohne FE, auch wenn der führerschein auf dem amt liegt, und nur der öffnungszeiten wegen noch nicht bei mir ist? fahren ohne FE is nen a-verstoß, da wär ich ja sofort mit seminar und 4 jahren Probezeit am start   

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern carhol
26.02.2007, 17:26 Uhr

zu: Führerscheinausstellung am Wochenende

verstösse im ausland zählen (noch) nicht in flensburg.
der führerschein ist erst mit aushändigung gültig.

holger

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern k0ks
26.02.2007, 17:29 Uhr

zu: Führerscheinausstellung am Wochenende

ab wann denn? also ich hab am 31.3 geburtstag, wir wollten am 1.4. fahren, betrifft mich das schon? :/

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern k0ks
26.02.2007, 17:33 Uhr

zu: Führerscheinausstellung am Wochenende

kann ein niederländischer polizist denn überhaupt praktisch feststellen, ob ich eine fahrerlaubnis zuhause habe, oder ob die noch auf dem amt liegt und nur noch nicht abgeholt wurde?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern carhol
26.02.2007, 18:13 Uhr

zu: Führerscheinausstellung am Wochenende

das ist dem niederl. polizisten kurz gesagt schei.. egal wo dein führerschein ist solange du ihn nicht dabei hast.
du hast ja auch keinen. du hast ihn erst, wenn er dir ausgehändigt wurde. und das wird nicht vor dem 02.04. der fall sein.
also in h-land fahren OHNE fahrerlaunis.

holger

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Slusher
01.03.2007, 10:15 Uhr

zu: Führerscheinausstellung am Wochenende

naja, wenn du den B17 hast kannst du doch ab der grenze deinen begleiter fahren lassen, wo liegt das problem?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern carhol
01.03.2007, 10:47 Uhr

zu: Führerscheinausstellung am Wochenende

er will mit FREUNDEN, nicht mit seinem begleiter, nach holland.

holger

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern carhol
01.03.2007, 12:14 Uhr

zu: Führerscheinausstellung am Wochenende

man sollte sich bei dem thema aber an die eigene nase fassen.

warum hat er bei seiner geburt nicht berücksichtigt, dass sein 18. geburtstag auf einen sams-, sonn- oder feiertag fällt ?

holger

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern k0ks
12.03.2007, 15:31 Uhr

zu: Führerscheinausstellung am Wochenende

:D

meine eltern haben jetzt nen bekannten von der führerscheinstelle angehauen, und der regelt das nun für mich :)

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Ps2spieler
12.03.2007, 22:37 Uhr

zu: Führerscheinausstellung am Wochenende

Mit Beziehungen läuft heutzutage fast alles (trauriges Deutschland was das ausmacht).
Aber freut mich für dich.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern xruffy
12.03.2007, 23:17 Uhr

zu: Führerscheinausstellung am Wochenende

ich hab ein ähnliches Problem und der Tüv hier hat Samstags nicht auf :(

http://www.tuev-nord.de/tnm2006/ots/OTS_Station.as
px?ts_nr=209


btw. hab samstag burzeltag  

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern gerreg
25.12.2007, 23:33 Uhr

zu: Führerscheinausstellung am Wochenende

Hallo,

ich hatte mich wegen dieses Problems neulich mit einem Polizisten unterhalten.

Dieser sagte mir folgendes:

Auf Antrag hin, kann der Führerschein vom Landratsamt an die nächste zuständige Polizeidienststelle gesandt werden.

Die Polizeibeamten können vom Amt ermächtigt werden den Führerschein zu übergeben. Damit ist ein Fahren mit einem gültigen Führerschein möglich.

Die Frage ist nur ob die Damen und Herren der verschiedenen Ämter diese "Mehrarbeit" auch machen möchten!

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-108-B / 3 Fehlerpunkte

Was müssen Sie in dieser Situation beachten?|(Warnblinklicht an)

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-108-B

Sie dürfen

- nur mit Schrittgeschwindigkeit vorbeifahren

- nur vorbeifahren, wenn eine Gefährdung von Fahrgästen ausgeschlossen ist

- in keinem Fall vorbeifahren

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-104 / 3 Fehlerpunkte

Was sagt Ihnen dieses Verkehrszeichen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-104

Es kommt

- eine starke Steigung

- eine Kreuzung mit abknickender Vorfahrt

- eine scharfe Rechtskurve

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.12-112 / 3 Fehlerpunkte

Wie weit vor und hinter einem Haltestellenschild dürfen Sie nicht parken?

Jeweilsm

Jeweilsm