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Verkehrsregeln, Verhalten im Straßenverkehr

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern undsonstgehtsnoch
24.08.2005, 12:23 Uhr

kopftuch

mal ne blöde frage: darf man eigentlich mit schleier oder kopftuch fahren? ne nachbarin fährt damit rum und sieht vor lauter verpackung beim abbiegen nix

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Chiller
24.08.2005, 12:51 Uhr

zu: kopftuch

Nein darf man nicht. Siehe §23 STVO. Der Fahrzeugführer darf seine Sicht und sein Gehör nicht durch so ein Zeugs einschränken.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Dreizack
25.08.2005, 00:50 Uhr

zu: kopftuch

Hahaha Kahleberger,

könnte es aber sein daß in der Türkei weniger Frauen Kopftuch tragen als die türkischen Frauen bei uns?

Oder dürfen die dort überhaupt einen Führerschein machen?? ;-))))

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern drottning
25.08.2005, 13:01 Uhr

zu: kopftuch

"Die interessieren sich für noch viel mehr Sachen nicht ..."

Stimmt, die fahren lieber einen halben Kilometer mit 15 km/h hinter einem Radfahrer her, der statt auf dem gut ausgebauten Radweg rechts, mitten auf der Fahrbahn fährt, anstatt den mal anzuhalten! Ich dachte, es darf nicht wahr sein!

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Thomas Ihle
25.08.2005, 13:58 Uhr

zu: kopftuch

Ein Schador oder eine Burka entspricht mit Sicherheit nicht § 23 (1) StVO. Auch in Kuwait ist dies untersagt, weil sich bei Attentaten darunter bisweilen Männer versteckten.

http://www.fahrtipps.de/recht/stvo.php?par=23

Ein Kopftuch das nur die Haare zusammenhält und freie Sicht u.a. toter Winkel zuläßt, dürfte keine Beanstandung finden. Von einer Fahrprüfung ist bekannt, dass der Prüfer diese nicht stattfinden ließ, weil das Gesichtsfeld zu stark einschränkt war - die Sache ging sogar bis vor das Verwaltungsgericht.

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-143 / 3 Fehlerpunkte

Was ist bei diesen Verkehrszeichen zu beachten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-143

Dem Verkehr auf der Kreisfahrbahn ist Vorfahrt zu gewähren

Beim Verlassen der Kreisfahrbahn ist zu blinken

Beim Einfahren in den Kreisverkehr ist zu blinken

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-126 / 3 Fehlerpunkte

Worauf weist dieses Verkehrszeichen hin?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-126

Es darf nicht schneller als 35 km/h gefahren werden

Es muss mit mindestens 35 km/h gefahren werden

Auf eine Bundesstraße

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.07-007-B / 3 Fehlerpunkte

Wann kann das Verhalten der Radfahrerin für Sie gefährlich werden?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.07-007-B

Wenn die Radfahrerin

- am Ende des Radwegs anhält

- unerlaubt auf dem Gehweg weiterfährt

- auf die Fahrbahn überwechselt, ohne auf den Verkehr zu achten