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Bußgeld, Punkte, Probezeit

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Azina
02.11.2009, 14:25 Uhr

Frontalzusammenstoss in der Probezeit

Hallo,
mein Mann hatte vor 14 Tagen einen Frontalzusammenstoss mit einem anderem Auto.
Er war auf dem Weg zur Arbeit und wollte nach links in eine Kreuzung abbiegen. Da er den Gegenverkehr bemerkte bremste er ab, da er sah das er es nicht mehr vor dem Auto über die Kreuzung schaffte. Das nächste was mein Mann weiss ist das er sah wie die Lichter des anderen Autos auf ihn zukamen und er feststellte das er nicht mehr ausweichen kann und dann hat es auch schon gekracht. Laut Polizei ist mein Mann der Schuldige so zumindest die Unfallanzeige die er ins Haus bekommen hat. Mein Mann kann sich allerdings nicht an alles erinnern und weiss nicht ob er mit der Schnauze seines Fahrzeugs schon auf der Gegenfahrbahn war oder nicht. Beide Autos sind Totalschäden und beide Fahrer sind leicht verletzt. Mit Schleudertrauma bzw. einer Fußprellung.
Die Anzeige der Polizei lautet auf Fahrlässige Körperverletzung im Strassenverkehr und mein Mann ist noch in der Probezeit, allerdings auf den Führerschein beruflich angewiesen. Was kann da jetzt auf ihn zukommen läuft es automatisch auf die 5 Punkte und den Entzug der Fahrerlaubnis hinaus? Die Gegenseite hat bisher noch keine Anzeige gemacht und hat auch direkt an der Unfallstelle betont das sie auf eine Anzeige keinen Wert legen.

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02.11.2009, 15:18 Uhr

zu: Frontalzusammenstoss in der Probezeit

die anzeige läuft automatisch. was dann kommt, ist ermessenssache des richters.
auf jeden fall aber punkte und aufbauseminar.

mfg

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-140-B / 3 Fehlerpunkte

Wann müssen Sie blinken?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-140-B

Beim Verlassen des Kreisverkehrs

Beim Einfahren in den Kreisverkehr

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-116 / 3 Fehlerpunkte

Wer darf in eine so beschilderte Straße einfahren?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-116

Bewohner

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Besucher der Bewohner

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.06-001 / 3 Fehlerpunkte

Radfahrer und Fußgänger sind auf der Fahrbahn. Was ist beim Überholen zu beachten?

Sie dürfen

- mit einem Seitenabstand von weniger als 1 m überholen, wenn Sie rechtzeitig hupen

- nicht überholen, wenn Sie einen ausreichenden Seitenabstand wegen Gegenverkehr nicht einhalten können

- nur mit ausreichendem Seitenabstand (mindestens 1,5 m) überholen