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Bußgeld, Punkte, Probezeit

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern chico
26.10.2009, 10:39 Uhr

Unfall in verlängerter Probezeit

Hi Leute, hatte heute morgen einen Unfall (Vorfahrtsmissachtung). Ich bin aber schon in der verlängerten Probezeit und habe bereits so ein spezielles Aufbauseminar machen müssen. Das war aber wegen Alkohol am Steuer (0,6 Promille, damals war noch keine 0,0 Grenze). Leider finde ich im Internet nur folgenden Text, der wohl per Copy & Paste bei jeder Seite landet:

http://www.fahrschule.de/fahren_lernen/Tipp3index.
html


Dem Text entnehme ich: "2. Wer als Fahranfänger Punkt 1 bereits hinter sich hat und bei einem weiteren A-Verstoß oder zwei weiteren B-Verstößen in der Probezeit erwischt wird, der erhält eine schriftliche Verwarnung mit den Hinweis, dass er innerhalb von zwei Monaten freiwillig an einer verkehrspsychologischen Beratung teilnehmen kann. Damit erhält der Fahranfänger eine weitere Chance, an sich zu arbeiten und weitere Vorfälle zukünftig zu vermeiden. Durch die Teilnahme an der verkehrspsychologischen Beratung werden ihm 2 Punkte im Flensburger Verkehrszentralregister erlassen."

Ist das, abgesehen von dem Bußgeld, alles was auf mich zukommt?

MfG

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Peg
26.10.2009, 11:35 Uhr

zu: Unfall in verlängerter Probezeit

Ja,
abgesehen eben von (und da kannst du dir das passende Vergehen aussuchen):

»Als Wartepflichtiger an eine bevorrechtigte Straße nicht mit mäßiger Geschwindigkeit herangefahren 10 €

Vorfahrt nicht beachtet und dadurch einen Vorfahrtberechtigten wesentlich behindert 25 €

Vorfahrt nicht beachtet und dadurch einen Vorfahrtberechtigten gefährdet 100 €, 3 Pkte.

Beim Einfahren in eine Autobahn oder Kraftfahrtstraße Vorfahrt auf der durchgehenden Fahrbahn nicht beachtet 75 €, 3 Pkte.

Stopschild nicht beachtet und dadurch einen anderen gefährdet 50 €, 3 Pkte

Mit einem Fahrzeug den Vorrang eines Schienenfahrzeugs nicht beachtet oder Bahnübergang unter Verstoß gegen die Wartepflicht in § 19 Absatz 2 StVO überquert 50 €, 3 Pkte «


Quelle:
http://www.kfz.net/bussgeldkatalog/vorfahrt/

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26.10.2009, 11:45 Uhr

zu: Unfall in verlängerter Probezeit

Hallo Peg!

Nun, als was zählt nun die Vorfahrtsmissachtung mit Sachschaden (kein Personenschaden) innerorts?

Vorfahrt nicht beachtet und dadurch einen Vorfahrtberechtigten gefährdet 100 EURO, 3 Pkte.

oder

Beim Einfahren in eine Autobahn oder Kraftfahrtstraße Vorfahrt auf der durchgehenden Fahrbahn nicht beachtet 75 EURO, 3 Pkte.

Das Bußgeld oben bekomme ich von der Führerscheinstelle? Zusätzlich zu den 120,- EUR von der Polizei?

Führerschein darf ich aber behalten oder?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
27.10.2009, 12:04 Uhr

zu: Unfall in verlängerter Probezeit

Die Bußgeldstelle verhängt Bußgeld und Punkte? Hast Du bereits ein Bußgeld erhalten?

Der Bußgeldbescheid wird übrigens mit 23,50 Euro in Rechnung gestellt.

Ein weiteres Bußgeld gibt es nicht.
Die Führerscheinstelle ist zuständig für die fahrerlaubnisrechtlichen Maßnahmen. Von dieser wirst Du Post wegen der verkehrspsychologischen Beratung bekommen.

Danach wird bei jedem weiteren A- Verstoß in der (durch den ersten Verstoß verlängerten) Probezeit die Fahrerlaubnis entzogen.

mfG
Durban :)

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28.10.2009, 17:47 Uhr

zu: Unfall in verlängerter Probezeit

Nein, bezahlt habe ich noch nicht. Aber die Polizei hat mir ein Zettel zum Unterschreiben gegeben und mich darauf hingewiesen, dass das 120 Euro kostet.

Desweiteren bin ich am Überlegen ob ich meine Schuldanerkenntnis zurückziehe. Der Unfallgegner befuhr eine 30er Zone und obwohl ich nach links - rechts - links geschaut habe, habe ich das Fzg nicht kommen sehen. Das würde auf überhöhte Geschwindigkeit hindeuten. Zudem ist das Fzg erst geschätze 6 - 8 Meter nach der Kollision zum stehen gekommen, aber nach des Unfallgegners Aussage habe er schon vorher eine Gefahrenbremsung durchgeführt. Was meint ihr welche Chancen ich da hätte? Also das ich Schuld bin bestreite ich keinesfalls, bitte nicht falsch verstehen. Aber welchen Vorteil hat es für mich, wenn ich nur einen Teilschuld zugeschrieben bekomme?

Danke für eure Antworten!

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
28.10.2009, 18:23 Uhr

zu: Unfall in verlängerter Probezeit

Bei dem Begriff "Schuld" sind zwingend zwei Dinge strikt zu trennen: Der ordnungswidrigkeiten- bzw. strafrechtliche Vorwurf und die zivilrechtliche Schuldaufteilung.

Bei dem der Owi geht es einfach daraum, ob einem Verkehrsteilnehmer ein Verstoß gegen eine Regel der StVO vorzuwerfen ist. Dafür gibt es dann ein Bußgeld.
In Deinem Fall hast Du eine Vorfahrtsverletzung begangen. Dafür gibt es ein Bußgeld nach einem festen Regelsatz.
Das Verhalten des anderen Verkehrsteilnehmers ist dafür völlig irrelevant: Auch, wenn dieser selbst etwas falsch gemacht hat (z.B. zu schnell fahren) ändert das nichts daran, dass Du seine Vorfahrt missachtet hast.
Das bedeutet aber nicht, dass dem anderen wegen eines Regelverstoßes nicht auch ein Vorwurf gemacht werden kann.

Erst bei der zivilrechtlichen Schuldaufteilung wird das Verhalten der beteiligten Verkehrsteilnehmer "gegeneinander abgeglichen": Es wird untersucht, wessen Verhalten zu welchem Anteil verantwortlich für den Unfall war.
Danach richtet sich, wer den entstandenen Schaden zahlt.

In Deinem konrekten Fall bedeutet dies:
Eine Vorfahrtsverletzung liegt zweifelsfrei vor; auch einem zu schnellen Fahrzeug (was oft subjektiv und kaum beweisbar ist) darf nicht die Vorfahrt genommen werden. Dafür bekommst Du ein Bußgeld.

Sollte dennoch herauskommen, dass der Unfallgegner zu schnell war, wird das nichts an dem Bußgeld wegen der Vorfahrtsmissachtung führen. Es kann sein, dass der Unfallgegner dann seinerseits einen Bußgeldbescheid wegen seines Verstoßes (Geschwindigkeitsübertretung) bekommt.

Zivilrechtlich würde eine nachgewiesene Geschwindigkeitsübertretung dazu führen, dass der andere eine Teilschuld bekommt, also auf einem Anteil des Schandes sitzenbleibt. Denkbar wäre z.B. eine Aufteilung von 80 - 20 oder 70 - 30 zu Deinen Lasten.

Für die führerscheinrechtlichen Konsequenzen ist allein der Verkehrsverstoß maßgeblich, für den, wie gesagt, eine Teilschuld völlig egal ist.

mfG
Durban

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern chico
29.10.2009, 16:51 Uhr

zu: Unfall in verlängerter Probezeit

Ok, vielen Dank für die ausführliche Antwort. Macht weiter so!

MfG

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Ttk_bozz
06.11.2009, 10:26 Uhr

Falsches Überholen wärend der Probezeit hätte zum Unfall führen können

Hallloo, ich hab mein Führerschein erst zeit zwei monaten. Heut gegen 6Uhr morgens habe ich in 100km/h zone auutos überhold das mir missglückt ist. Vor mir fuhren zwei Autos der vordere fuhr zum Überholen ich fuhr hinter her und habe den überholenden auch überholt in der Zeit kamm ein gegenverkehr somit hab ich mit vollbremsung nach recht gezogen. Mein AUto ist in lanche stecken geblieben. Habe die Polizei und Adac alamiert dem Wagen ist zum glück nichts passiert aber wahrscheinlich werde ich angezeigt habe mich der polizei geäußert. Was wird auf mich zu kommen?

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