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Bußgeld, Punkte, Probezeit

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Don06
21.02.2009, 14:48 Uhr

Keine Umweltplakette => Verlängerung der Probezeit

Hallo,
ich habe mich hier im Forum angemeldet, weil ich etwas unsicher bin, was mir droht.
Ich bin in eine Umweltzone ohne Plakette hineingefahren. Ein Beamter des Ordnungsamts hat das parkendes Fahrzeug gesehen. Daraufhin hat der Halter des Fahrzeugs eine Vorladung bekommen.
Ich selbst habe meinen Führerschein erst ein gutes Jahr lang und bin deshalb noch in der Probezeit. Nun steht auf das Fehlen der Umweltplakette ja ein Bußgeld von 40 EURO und 1 Punkt in Flensburg.
Ich glaube es handelt sich dabei aber "nur" um einen B-Verstoß, dann würde meine Probezeit nicht verlängert und ich müsste kein Aufbauseminar besuchen. Ist das richtig? Ach ja, ich bin bis dahin noch nicht negativ im Verkehr aufgefallen.
Die Tatsache, dass das Auto die Abgasnorm erfüllt wird mir wohl nichts nützen, korrrekt?

Die Forensuche habe ich benutzt, aber nichts brauchbares gefunden.

Gruß
Don06

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Andreas Wismann
22.02.2009, 12:11 Uhr

zu: Keine Umweltplakette => Verlängerung der Probezeit

Die fehlende Umweltplakette ist nach Anlage 12 FeV, Abschnitt B Nr. 2 ein B-Verstoß.

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-016 / 3 Fehlerpunkte

Was ist bei diesem Verkehrszeichen erlaubt?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-016

Schwerbehinderte mit entsprechend nummeriertem Parkausweis dürfen hier parken

Mit einem Parkschein aus einem Parkscheinautomaten darf hier jeder unbegrenzt parken

Das Halten zum Ein- oder Aussteigen für jeden

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.07-004-B / 3 Fehlerpunkte

Worauf müssen Sie sich einstellen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.07-004-B

Dass der Lkw-Fahrer plötzlich auf die Fahrbahn springt

Dass plötzlich Gegenverkehr auftaucht

Dass Verkehrszeichen durch den Lkw verdeckt sind

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.34-001 / 3 Fehlerpunkte

Sie sind an einem Verkehrsunfall beteiligt. Wozu sind Sie verpflichtet?

Sie müssen

- bei geringfügigem Schaden unverzüglich zur Seite fahren

- auf Verlangen den Berechtigten Ihren Namen und Ihre Anschrift angeben sowie Führerschein und Fahrzeugschein (ggf. Betriebserlaubnis) vorweisen

- den anderen Beteiligten angeben, dass Sie an dem Unfall beteiligt sind