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Bußgeld, Punkte, Probezeit

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Litzi
23.05.2008, 20:33 Uhr

Unfall in Probezeit,Führerschein weg ?

Hallo ich hatte vor ein paar Wochen einen Unfall ich habe einem Radfahrer die Vorfahrt genommen und habe ihn damit umgestoßen
Dem Mann ist zu Glück nichts passiert nur das Fahrrad war leicht beschädigt und die Hose war defekt.Die Polizei hat alles aufgenommen.Heute bekamm ich einen Brief mit 85 Euro Geldstrafe und 3 Punkte in Flensburg
Da ich noch in der Probezeit bin weis ich nicht ob ich deswegen meinen Führerschein abgeben muss
Könnt ihr mir da weiter helfen ?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern kathi_2310
23.05.2008, 21:39 Uhr

zu: Unfall in Probezeit,Führerschein weg ?

hey,
ne freundin von mir hatte eine fast gleiches problem. sie musste ein aifbauseminar machen und hat 2 jahre probezeit aufgebrummt bekommen. ich bin mir aber nicht 100%ig sicher. schreibe doch einfach mal einem anwalt für verkehrsrecht, der kann dir bestimmt weiterhelfen.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
24.05.2008, 00:11 Uhr

zu: Unfall in Probezeit,Führerschein weg ?

Bei dem Verstoß handelte es sich um einen A- Verstoß. Daher wird in absehbarer Zeit ein Aufbauseminar angeordnet und die Probezeit um 2 Jahre verlängert werden.

Sollte das Aufbausemianr nicht fristgerecht besucht werden, wird die Fahrerlaubnis entzogen, sonst nicht.
Beim dritten A-Verstoß in der Probezeit ist die Fleppe weg.

mfG
Durban

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.07-111 / 3 Fehlerpunkte

Sie warten an einer Ampel und wollen nach rechts abbiegen. Worauf müssen Sie achten?

Sie müssen

- sich ganz auf den Abbiegevorgang konzentrieren, weil Radfahrer ohnehin warten müssen

- sich vergewissern, dass kein Verkehrsteilnehmer rechts neben Ihnen ist, der geradeaus weiter will

- nur im Spiegel beobachten, ob ein Radfahrer hinter Ihnen ist

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.22-105 / 3 Fehlerpunkte

Darf eine Ladung nach vorn über das Kraftfahrzeug hinausragen?

Ja, wenn die Ladung oberhalb einer Höhe von 2,50 m nicht mehr als 50 cm hinausragt

Ja, es reicht, wenn der Fahrer in seiner Sicht nach vorn nicht behindert wird

Ja, wenn die Ladung gekennzeichnet ist

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.12-113 / 3 Fehlerpunkte

An Haltestellen darf nur gehalten werden, wenn Busse nicht behindert werden. Wie lange dürfen Sie dort höchstens halten?

Minuten

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