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Bußgeld, Punkte, Probezeit


 
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25.05.2008, 01:05 Uhr

zu: Firmenroller Pizza Joey´s angehalten "friesiert"

Hallo, willkommen im Forum.
Auf Dich wartet ein Strafverfahren wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis (§ 21 StVG).

Über das genaue Strafmaß lassen sich nur schwer Aussagen treffen, da das in der Hand des Richters liegt.
Also, reine Spekulation:
- Geldstrafe 20 - 30 Tagessätze (ein TS= ein Dreißigstel des Monatsnettoeinkommens; bei Anwendung von Jugendstrafrecht Sozialstunden).
- Entzug der FE/ Sperre als Ersttäter unwahrscheinlich
- 7 Punkte im VZR

und ferner: Anordnung eines Aufbauseminars, Verlängerung der Probezeit um 2 Jahre.

mfG
Durban

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern carhol
25.05.2008, 11:02 Uhr

zu: Firmenroller Pizza Joey´s angehalten "friesiert"

>> Bin normal gefahren 50er Zone mit 45 km/h. <<
>> Der Tacho an dem Roller war kaputt also ich selber könnte ja nicht wissen wie schnell der fährt. <<

ohne kommentar

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Alex
25.05.2008, 17:17 Uhr

zu: Firmenroller Pizza Joey´s angehalten "friesiert"

Such dir einen guten Anwalt und verklag schon mal deinen Arbeitgeber. Das sieht im Strafverfahren dann gut für dich aus.

Wenn du nicht gegen den Arbeitgeber vorgehst und nur sagst, der hat das gemacht und du wussstest nichts davon wird man dir weniger glauben als wenn du das mit einer Klage/Anzeige untermauerst.

Ganz Ohne wirst du aber wohl nicht davonkommen...

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.34-106 / 3 Fehlerpunkte

Wie können Sie auf der Autobahn Hilfe anfordern?

Über Notrufsäulen

Über die Telefonnummern 112 oder 110

Über Autobahnraststätten

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.09-002 / 3 Fehlerpunkte

Kann die Fahrtüchtigkeit schon durch verhältnismäßig geringe Mengen Alkohol beeinträchtigt werden?

Nein, geringe Mengen Alkohol haben nie Einfluss auf die Fahrtüchtigkeit

Nein, wenn der Alkohol zusammen mit Kaffee getrunken wird

Ja, auch geringe Mengen Alkohol können die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 2.2.17-113 / 3 Fehlerpunkte

Warum müssen Sie auch am Tage mit Abblendlicht fahren, wenn die Sicht durch Nebel, Regen oder Schneefall erheblich behindert ist?

Um mit erhöhter Geschwindigkeit fahren zu können

Um Verkehrszeichen aus größerer Entfernung besser sehen zu können

Um von anderen Verkehrsteilnehmern besser gesehen werden zu können